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Einkaufszentren: Zwist zwischen Ländern

Ärger. Ein Vorstoß der steirischen Landesregierung sorgt in Salzburg für Wirbel. Einkaufszentren soll es demnach nur in Orten ohne Nahversorger geben.

Susanna Pollstötter Salzburg (SN). Landesrat Walter Blachfellner (SPÖ) nennt sie schlichtweg eine "Einkaufszentrum-Verhinderungsverordnung" und lässt damit deutlich durchklingen, was er vom Vorstoß seines Kollegen, dem steirischen Landesrat Christian Buchmann (ÖVP), hält.

Buchmann, zuständig für Wirtschaft, Innovation und Finanzen in der Steiermark, ließ in Österreich kürzlich mit einem Vorschlag aufhorchen. Er will die Bundesländer für eine sogenannte Einkaufszentren-Verordnung gewinnen. Das hieße, dass im Rahmen der für ganz Österreich geltenden Gewerbeordnung künftig Handelsgroßbetriebe oder Einkaufszentren nur noch in Gemeinden genehmigt werden können, in denen durch das Projekt keine Gefährdung der Nahversorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern des kurzfristigen bzw. des täglichen Bedarfs zu erwarten ist. Da es nicht nur in Salzburg in nahezu jeder Gemeinde einen Nahversorger gibt, würde die Zukunft für Einkaufszentren eher trist aussehen.

Derzeit ist deren Ansiedelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Salzburg und auch in der Steiermark bedient man sich in dieser Frage etwa der Standortverordnung. Sie bildet - ausgenommen in gekennzeichneten Orts- oder Stadtkernbereichen - die Voraussetzung für eine Widmung von Gebieten für Handelsgroßbetriebe durch eine Gemeinde. Sie betrifft Betriebe, die mehr als 500 m2 Verkaufsfläche haben.

Salzburgs Raumordnungslandesrat Walter Blachfellner (SPÖ) will vom steirischen Vorschlag nichts wissen: "Eine solche zusätzliche Einkaufszentrenregelung bedeutet für Salzburg nur zusätzliche Kosten und noch mehr Verwaltungsaufwand." Zudem habe man in Salzburg mit der Raumordnung und der Flächenwidmung bereits ausreichend Steuerungsinstrumente, um die regionale Nahversorgungssituation zu berücksichtigen bzw. das Verkaufsflächenangebot zu steuern. Im Rahmen der Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe würden in Salzburg ohnehin der Einzugsbereich und die Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur eines solchen Projekts geprüft: "Damit haben wir sehr gute Instrumente, um einen Wildwuchs an Einkaufs- oder Fachmarktzentren zu verhindern."

Man dürfe auch nicht vergessen, dass durch die Ansiedlung von Handelsfirmen viele Arbeitsplätze geschaffen würden. Das Designer Outlet Salzburg, Ikea oder Baumax würden wichtige Impulse auf dem regionalen Arbeitsmarkt setzen.

Würde die Gewerbeordnung nach dem steirischen Vorschlag abgeändert, so hieße das für Salzburg de facto, dass es künftig keine neuen Einkaufszentren mehr geben werde. Schließlich gebe es so gut wie in jeder Gemeinde einen Nahversorger.

Auch die Wirtschaftskammer Salzburg reagiert auf Buchmanns Vorschlag nicht gerade enthusiastisch. Johann Peter Höflmaier von der Sparte Handel: "Derzeit sehen wir keinen Handlungsbedarf." Man könne aber über eine gesamtösterreichische Lösung nachdenken. Schließlich müsse man das Ausufern von Einkaufszentren sehr kritisch beurteilen.