Kein 13. und 14. Monatsgehalt für Unternehmer – gegen diese Ungleichbehandlung zwischen unselbstständig und selbstständig Beschäftigten hatte der Wirtschaftsbund lange und vehement gekämpft. Als Äquivalent für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehaltes tritt ab 2010 der „Freibetrag für investierte Gewinne“ in Kraft. Der Gewinnfreibetrag wird somit mit Jänner von derzeit 10 auf 13 Prozent erhöht und auf alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten ausgeweitet.
Für Gewinne bis 30.000 Euro fällt nun das Erfordernis der Investitionsdeckung weg – für Gewinne bis 30.000 Euro ist der Gewinnfreibetrag daher eine reine Steuerentlastungsmaßnahme und wird deshalb auch als „Grundfreibetrag“ bezeichnet.
ACHTUNG: Der Grundfreibetrag beträgt somit maximal 3.900 Euro (entspricht 13% von 30.000 Euro) und steht ab 2010 allen steuerpflichtigen Selbstständigen unabhängig von allfälligen Investitionen automatisch – ohne besondere Geltendmachung zu.
Soll der Gewinnfreibetrag auch für Gewinne über 30.000 Euro beansprucht werden, müssen aber entsprechende Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter nachgewiesen werden – dieser Teil des Gewinnfreibetrags wird als „investitionsbedingter Gewinnfreibetrag bezeichnet“:
Als begünstigte Investitionen gelten:
Mit dem Gewinnfreibetrag ist dem Wirtschaftsbund ein weiterer Erfolgsschritt in Punkto Enlasten und Vereinfachen gelungen!
Gerade deshalb bleiben wir hartnäckig an unseren weiteren Forderungen dran - für unsere steirischen Unternehmerinnen und Unternehmer!
Wirtschaftsbund Steiermark
Zusertalgasse 2
Postfach 1107
A-8021 Graz
Tel +43 316 672244-0
Fax +43 316 672244-22
Email