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SVA: Information für Versicherte!

Mit 1. Juni ist es nun fix – der Vertrag zwischen der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und der Ärztekammer ist nun definitiv gekündigt. Für mehr als 400.000 SVA-Versicherte in Österreich bedeutet das im Klartext: Hausärztliche Leistungen müssen zunächst selbst bezahlt und können erst nachträglich bei der Kasse eingereicht werden.

Die wichtigsten Fragen rund um den so genannten „vertragslosen Zustand“ stehen Ihnen zum Download zur Verfügung – außerdem wurde eine Telefonhotline unter der Nummer 05 08 08-3000 eingerichtet.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: http://sicherzumarzt.at

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Folder_Sicher zum Arzt.pdf634.99 KB
FAQ_A5.pdf155.69 KB