Das Wirtschaftsparlament beschloss auf Antrag des Wirtschaftsbund Steiermark weitere Entlastungen für Unternehmer und fordert Rückzahlungen durch das Bundesministerium für Arbeit an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft in Millionenhöhe.
„Um einen verantwortungsvollen Umgang mit den sozialen Systemen sicherzustellen, bedarf es einer entsprechenden finanziellen Bedeckung durch die Bundesregierung“, sagt WB-Landesgruppenobmann-Stellvertreter und WK-Präsident Ing. Josef Herk. Daher stellte der Wirtschaftsbund die Forderung nach einer Rückführung der Hebesatzreduzierung durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, um eine schrittweise Angleichung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung bis spätestens 2015 an die Geringfügigkeitsgrenze der Arbeitnehmer vorzunehmen.
SVA finanziert kranke Kassen
„Während die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft über die letzten Jahrzehnte stets verantwortungsvoll gewirtschaftet hat, haben die Krankenversicherungen der Arbeitnehmer über die letzten Jahre ein großes Defizit aufgebaut“, erklärt Herk. Die Bundesregierung hat seit 2009 über € 650 Mio. an Bundeszuschüssen an die Krankenversicherungen der Arbeitnehmer, nach Verschuldungsausmaß gestaffelt, zum Schuldenabbau ausgeschüttet. Im selben Atemzug wurde der Krankenversicherung für Selbständige an der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), für 2011 knapp € 20 Mio. und bis 2014 insgesamt € 80 Mio. entzogen. Damit hat der Gesetzgeber das effiziente Wirtschaften der Selbständigen bestraft und darüber hinaus falsche Anreize für die Verursacher der Krankenkassendefizite gesetzt.
Weitere Entlastungen für Selbstständige
„Mit den heute beschlossenen Anträgen konnte der Wirtschaftsbund weitere wichtige Entlastungen für Unternehmer erringen“, freut sich Herk über eine weitere Angleichung und Beseitigung von Diskriminierungen von Unternehmern gegenüber Angestellten.
Nach dem Gewinnfreibetrag für Selbstständige (analog zum 13. Und 14. Gehalt bei Arbeitnehmern), folgt nun eine schrittweise Reduzierung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung. Weiters kommt es zu einer Halbierung des Selbstbehaltes bei Erreichung von individuellen Gesundheitszielen im Rahmen des Vorsorgeprogramms der SVA und ein Kostenbeteiligungsdeckel von fünf Prozent des Einkommens.
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