Am 1.12.2009 findet in der Steiermark nicht nur die Wahlkundmachung und das Auflegen der Wählerlisten statt, dieser Tag ist auch der Wahlstichtag. Das heißt, jeder Unternehmer mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung in dessen Fachgruppe oder Fachvertretung gewählt wird, befindet sich auf der Wählerliste und darf somit am 1. und 2.