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Wo wir unbequem deutlich genug waren: Unsere Erfolge!

I. Steuerpolitik

  • Gewinnfreibetrag
    Als Äquivalent für die Steuerbegünstigung des 13./14. Bezugs bei Abreitnehmer/innen wird für einkommensteuerpflichtige Unternehmer/innen ab 2010 der Gewinnfreibetrag von 10% auf 13% angehoben und gilt für alle betrieblichen Einkommens- und Gewinnermittlungsarten (also auch Bilanzierer und Pauschalierer). Der Gewinnfreibetrag setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Freibetrag:
    • Grundfreibetrag: Bis 30.000 € steht allen Unternehmer/innen bedingungslos ein Freibetrag von 13 % zu, d.s. 3.900 € (max. Steuerersparnis 1.950 €).
    • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Zusätzliche kann über 30.000 € ein Freibetrag von max. 13 % (max. 100.000 €) geltend gemacht werden, wenn dieser Betrag in Anlagegüter, Wertpapiere oder Gebäude investiert wird.
  • Senkung der Einkommenssteuer
    Steuerpflicht erst bei 11.000 €, Tarifentlastung in jeder Steuerstufe, Höchststeuersatz von 50 % erst ab 60.000 €. Entlastung für alle, die Steuern zahlen von jährlich rund 300 € bis rund 1.300 €.
  • Vorzeitige Abschreibung
    Die vorzeitige Absetzung für Abnutzung ermöglicht im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eine höhere Abschreibung. Der Abschreibungsbetrag beträgt in diesem Jahr 30% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich der linearen Abschreibung. Die lineare Abschreibung wird fortgeführt, wodurch es im Effekt zu einer früheren Abschreibung der Investition kommt. Eine Abschreibung von mehr als 100% der Anschaffungs- und Herstellungskosten wird dadurch nicht ermöglicht.
  • Schenkungsmeldegesetz ab 01.08.2008
    Im Frühjahr 2007 hat der Verfassungsgerichtshof sowohl Erbschaftssteuer als auch die Schenkungssteuer aufgehoben, sodass beide Steuern ab 01.08.2008 entfallen. Mit dem nun am 6. Juni 2008 im Nationalrat beschlossenen Schenkungsmeldegesetzes werden die Entscheidungen des VfGH umgesetzt und Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Entfall der Erbschafts- und Schenkungsteuer, insbesondere eine Meldepflicht für Schenkungen, eingeführt.
  • Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen
    Für die erfolgreiche Bewältigung der Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft konnten folgenden steuerlichen Rahmenbedingungen durchgesetzt werden:
    • Absenkung des Körperschaftssteuersatzes: Seit dem Jahr 2005 wurde die Körperschaftssteuer wurde von 34% auf 25% abgesenkt.
    • Einführung der Gruppenbesteuerung: Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der Organschaftsregelung seit 2005, womit ein Verlustausgleich über die Grenzen möglich wird.
  • Vortragsfähigkeit von Verlusten
    Einnahmen-Ausgaben Rechner können mit der Einkommenssteuererklärung 2007entstandene Verluste der letzten drei Jahre geltend machen. Anlaufverluste die bis spätestens 2006 angefallen sind, können unbeschränkt geltend gemacht werden.
  • Kleinunternehmergrenze angehoben
    Anhebung der Grenze von 22.000 Euro netto auf 30.000 Euro netto ab 01.01.2007.
  • Abschaffung und Reduzierung diverser Steuern
    • Halbierung der Kfz-Steuer für Lkw seit 1.1.2007
    • Absenkung der Biersteuer seit 1.1.2005
    • Absenkung des Schaumweinsteuersatzes seit 1.4.2005 auf null.
  • Lohnnebenkostenbefreiung für den ersten jungen Mitarbeiter im ersten Jahr für Ein-Personen-Unternehmen.
    Zielgruppe sind jüngere Arbeitslose bzw. arbeitsuchend  Vorgemerkte nach Ausbildungsabschluss bis 30 Jahre. Die Beihilfengewährung erfolgt im Rahmen einer vom Verwaltungsrat des AMS zu beschließenden Richtlinie und soll mit 1. September 2009 in Kraft treten. Insgesamt werden für die Dauer von einem Jahr die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers (PV/KV/UV/AIV plus Zuschlag IESG zum AIV Beitrag) in der Höhe von ca. 21 % abgegolten.
  • Völlige Steuerbefreiung für Gewinne bis 11.000 Euro.
    Für Gewinne bis 11.000 Euro jährlich müssen keine Steuern gezahlt werden. Diese Grenze wurde im Zuge der Steuerentlastung 2009 von 10.000 auf 11.000 Euro angehoben.
  • Erhöhung der Umsatzschwelle für Bilanzierungspflicht
    Ab 1. Jänner 2010 wird die Umsatzschwelle für die Bilanzierungspflicht von 400.000 auf 700.000 Euro angehoben. Dadurch ist eine Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung bis 700.000 Euro Umsatz möglich.
    Allein durch diese Anhebung werden rund 12.000 Betriebe entlastet. Gerade für Kleinbetriebe bedeutet dies eine enorme Verwaltungsvereinfachung, da die Umstellung auf die doppelte Buchführung einen hohen Verwaltungsaufwand und Kosten verursacht, als auch gravierende steuerliche Folgen nach sich ziehen kann.
    Die unangenehmste Folge von einem Wechsel in die Pflicht zur Buchführung ist, dass Wertzuwächse von betrieblich genutzten Grundstücken bzw. die bei einer Veräußerung frei werdenden stillen Reserven zur Gänze der Steuerpflicht unterliegen.
    Da es bei Grundstückswerten und –verkäufen, bei Betriebsstilllegungen oder zum Beispiel Vermietungen um sehr hohe Summen geht, stiege zum Zeitpunkt der Aufdeckung der stillen Reserven die Steuerlast plötzlich drastisch an, da ein großer Teil des Verkaufsgewinnes (bis zu 50 % ) abzuliefern wäre (obwohl im Falle eines Wertzuwachses kein Euro geflossen wäre!)
  • Bis zu 2.700 Euro Ersparnis für Unternehmerinnen und Unternehmer
    Der Wirtschaftsbund hat kurz vor Jahresende im Parlament und in der SVA eine deutlich spürbare Erleichterung für Unternehmerinnen und Unternehmer erreicht.
    Es ist uns gelungen, die Möglichkeit der sofortigen Herabsetzung der Steuer- und Beitragsvorauszahlungen zu schaffen! Die beiden Entlastungspunkte bringen eine Entlastung von bis zu 2.700 Euro und werden sofort spürbar.
    Mit unseren Faxvordrucken bzw. online unter www.wirtschaftsbund.at/herabsetzungshilfe kommen Sie in einfachen Schritten rasch zur Entlastung.

II. Soziale Sicherheit

  • Bessere soziale Absicherung für Gewerbetreibende im Alter durch die Selbständigenvorsorge nach dem Modell der „Abfertigung Neu“
    Selbständige erhalten eine bessere soziale Absicherung im Alter durch die Selbständigenvorsorge nach dem Modell der „Abfertigung Neu“. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da dieses Modell durch die Senkung des Beitragssatzes in der gewerblichen Krankenversicherung von 9,1 auf 7,65% gegenfinanziert wird.
  • Bessere soziale Absicherung für Wirtschaftstreibende im Falle von Arbeitslosigkeit
    • Unternehmer, die vor ihrer Selbständigkeit unselbständig erwerbstätig waren, werden in Zukunft ihre erworbenen Ansprüche auf Arbeitslosengeld zeitlich unbefristet behalten können. Somit werden ihre unselbständig erworbenen Arbeitslosengeldansprüche ohne Zusatzbeitrag gesichert.
    • Für Wirtschaftstreibende, die vor ihrer Selbständigkeit keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben haben, gibt es in Zukunft die Möglichkeit einer freiwilligen maßgeschneiderten Arbeitslosenversicherung am 1. Jänner 2009.
  • Bessere soziale Absicherung für Wirtschaftstreibende bei Krankheit und Unfall durch die freiwillige Versicherung für Kranken und Taggeld
    • Je kleiner das eigene Unternehmen, desto gravierender können Krankheit oder Unfall auch in finanzieller Hinsicht sein. Mit einer freiwilligen Zusatzversicherung kann nun diese Lücke geschlossen werden. Die Beiträge dafür wurden von 4,25 % auf 2,5 % gesenkt. Als Leistungen werden im Fall des Falls Krankengeld (bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung) und Taggeld (bei Spitalsaufenthalt) ausgezahlt.
    • Bei monatlichen Einkünften von 1.600 Euro beträgt der Beitrag für die Zusatzversicherung 40 Euro im Monat. Im Krankheitsfall erhalten Sie pro Tag 32 Euro Krankengeld. Falls Sie im Spital liegen, gibt es 42,67 Euro Taggeld. Das schafft mehr finanzielle Sicherheit für Selbstständige!
  • Kostenentlastung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe sowie Jungunternehmer
    • Entlastung für Kleinunternehmer durch Senkung der Mindestbeitragsgrundlage:
    Sukzessive Entlastung der Kleinunternehmer durch Senkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung um insgesamt knapp 2/3 von 2006 bis 2015. Die Entlastung beläuft sich auf rund Euro 35 Millionen.
    • Entlastung für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten:
    Für Unfälle und längere Krankenstände von unselbständig Beschäftigten erhalten Arbeitgeber von Kleinbetrieben 50% des fortgezahlten Entgelts inklusive Sonderzahlungen rückerstattet. Die Entlastung beläuft sich auf rund Euro 70 Millionen.
    • Kosteneinsparungen für Jungunternehmer und Neugründer:
    Die Pauschalierung der Krankenversicherungsbeiträge für Jungunternehmer und Neugründer führt zu einer Kostenentlastung von rund Euro 25 Millionen.
    • Kostensenkung in der Betriebsausfallsversicherung:
    Senkung des Beitragssatzes in der Zusatzversicherung (Krankengeld, Taggeld für Versicherte nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz) ab April 2007 von 4,25 auf 2,5%.
  • Betriebshilfenmodell in ganz Österreich umgesetzt
    Die Versicherung für ihre Arbeitskraft bei Krankheit, Unfall, Spitalsaufenthalt und Die Versicherung für ihre Arbeitskraft bei Krankheit, Unfall, Spitalsaufenthalt und Geburt
    wurde für alle Unternehmer, die bei der SVA versichert sind kostenlos eingeführt. Dadurch können z. B. Unternehmerinnen als werdende Mütter, während ihrer Abwesenheit eine Ersatzkraft einstellen. Dies kommt vor allem Kleinstbetrieben und Einpersonenunternehmen zu Gute, da trotz Schwangerschaft die Aufrechterhaltung und Fortführung eines Betriebes gewährleistet werden kann.
  • Kinderbetreuungsgeld auch für Unternehmerinnen
    Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Selbstständige zu verbessern, wurde das Kinderbetreuungsgeld auch auf Unternehmer ausgeweitet.
  • Flexibilisierung beim Kinderbetreuungsgeld und Erhöhung der Zuverdienstgrenze
    • Ab 01.01.2008 kann maßgerecht zwischen drei Varianten der Bezugsdauer beim Kinderbetreuungsgelde gewählt werden:
           30 (+6) Monate zu je Euro 436,–
           20 (+4) Monate zu je Euro 624,–
           15 (+3) Monate zu je Euro 800,–
    • Ab 01.01.2008 wurde die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld auf 16.200 Euro angehoben. Der wesentliche Vorteil besteht vor allem darin, dass mit dieser Maßnahme die betrieblichen Fehlzeiten der unselbständig Beschäftigten reduziert werden können.
  • Familienentlastungspaket
    • Steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten
      Kinderbetreuungskosten (Kinderkrippen, Tagesmütter, Kindermädchen, Kindergärten etc.) werden bis zum 10. Lebensjahr des Kindes bis zu 2.300 € pro Jahr absetzbar und vermindert das zu versteuernde Einkommen. 
    • Einführung eines Kinderfreibetrages in Höhe von 220 € pro Kind vermindert das zu versteuernde Einkommen.
    • Die Erhöhung der Kinderabsetzbeträge von 610 € auf 700 € für alle Kinder, welcher
    monatlich als direkter Transfer zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird.
    • Die Erhöhung des Unterhaltsabsetzbetrages
      Für ein Kind 29,20 €/Kind/Monat (bisher 25,50 €), für das zweite Kind 43,89 € Kind/Monat (bisher 38,20 €) und für jedes weitere Kind 58,40 €/Kind/Monat (bisher 50,90 €).
    • Ein Zuschuss des Arbeitgebers zu den Kinderbetreuungskosten des Dienstnehmers ist bis zum 10.  Lebensjahr des Kindes steuerfrei
      Der Arbeitgeber kann für die Betreuung der Kinder seiner Dienstnehmer/in bis zum 10. Lebensjahr des Kindes 500 € pro Jahr als Zuschuss bezahlen, ohne dass dieser Vorteil beim Dienstnehmer versteuert wird. Die Ausgaben des Arbeitgebers sind Betriebsausgaben.
  • Zuschlag zur Familienbeihilfe
    Der Zuschlag zur Familienbeihilfe wird bei 2 Kindern auf 12,80 Euro, bei 3 Kindern auf 47,80 Euro und bei 4 Kindern auf 97,80 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind kommt ein Zuschlag zur Familienbeihilfe in der Höhe von  50,-- Euro  dazu.
  • Anhebung des Mehrkindzuschlages
    Um der besonderen Armutsgefährdung von Mehrkindfamilien entgegen zu wirken, wurde der Mehrkindzuschlag auf 36,4 Euro angehoben, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen Euro 55.000 nicht übersteigt.
  • Kinderzuschlag zum Alleinverdiener- (erzieher)absetzbetrag
    Beim Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag von 364 Euro werden zusätzlich Kinderzuschläge eingeführt, für die folgende Staffelung vorgesehen ist: Für das erste Kind 130 Euro, für das zweite Kind 175 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind 220 Euro.
  • Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag
    Bisher galt beim Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag mit Kind eine Zuverdienstgrenze für den Partner von 4.400 Euro. Diese Grenze wird nun auf 6.000 Euro angehoben.
  • Familienhospiz-Karenz
    Familienhospiz-Karenz ist als Teil- oder Vollzeitkarenz mit voller sozialversicherungsrechtlicher Absicherung für Angehörige möglich.
  • Ausbau der Angebote an Kinderbetreuung
    Eine 15a Vereinbarung zwischen Bund und Länder betreffend Ausbau der Kinderbetreuungsangebote wurde unterzeichnet. Die Anschubfinanzierung des Bundes in der Höhe von 15 Mio. Euro wurde damit sichergestellt.
  • Ausweitung der Kleinstunternehmerregelung
    Ausweitung der Kleinstunternehmerregelung auf Gewerbetreibende, die das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben. Dadurch wird es diesen Personen ermöglicht, ihren Gewerbebetrieb im geringfügigen Ausmaß fortzuführen.
  • Völlige Steuerbefreiung für Einkommen bis 10.000 Euro
    Gerade auch die kleinsten Unternehmen sollten durch Steuerreformen entlastet werden. Deshalb haben wir in zwei Schritten die Steuerfrei-Grenze angehoben. Zuerst von 7.000 Euro auf 8.880 und dann auf 10.000 Euro. Somit bezahlen rund 40 % der Selbstständigen keine Einkommenssteuer mehr.
  • Einführung des Katastrophenfonds mit Soforthilfe bis 10.000 Euro pro Betriebsinhaber
    Die Hochwasserkatastrophen vor einigen Jahren haben gezeigt, wie notwendig die Solidarität der österreichischen Wirtschaft mit in Not geratenen Unternehmern ist. Das zum Anlass genommen wurde ein Katastrophenfond eingerichtet, wodurch Gewerbetreibenden, deren Betriebe von Naturkatastrophen betroffen werden, prompt und unbürokratisch geholfen werden kann.
  • Schaffen eines Hausbetreuungsgesetzes
    Damit wurde eine Rechtsgrundlage für die bedarfsgerechte Rund-um-die-Uhr-Betreuung alter und pflegebedürftiger Menschen zu Hause und damit ein spezieller Beschäftigungstyp geschaffen. Arbeitsrecht, Sozialrecht und Berufsrecht wurden an die Besonderheiten selbständiger und unselbständiger Betreuungsleistungen im privaten Haushalt eines Pflegegeldbeziehers angepasst. Im Finanzausgleich wurde die Finanzierung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung im Ausmaß von 40 Mio. € jährlich (60% Bund, 40% Länder) sichergestellt.
  • Einführung des „Pflege-Fördermodells Niederösterreich/Vorarlberg“ bundesweit
    Unter dem Motto: Kein Pflegefall darf zum Sozialfall werden wurden Vermögensgrenzen als Fördervoraussetzung abgeschafft. Damit ist Schluss mit Sparbuch-Kontrollen. Für die Pflege daheim gibt es ab November 2008 höhere Förderungen: für Betreuung durch selbständige Betreuungskräfte 550 € und für Betreuung durch unselbständige Betreuungskräfte 1.100 €.
  • Wirksame Anpassung des Pflegegeldes mit 1. Jänner 2009
    Durch eine zielgerichtete Valorisierung des Pflegegelds (Pflegestufe 1 und 2 um 4%; Pflegestufe 3, 4 und 5 um 5%, Pflegestufe 6 und 7 um 6%) und der Verbesserung bei der Einstufung von Demenzerkrankung beim Pflegegeld (Bei der Pflegegeldeinstufung für demenzerkrankte Personen wird in den Stufen 1 und 2 eine Erschwerniszulage von 30 Stunden, in den Stufen 3 und 4 eine Erschwerniszulage von 20 Stunden angerechnet. Schwer behinderte Kinder und Jugendliche bis zum 7. Lebensjahr erhalten bei der Einstufung eine Anrechnung von zusätzlich 50 Stunden, Jugendliche mit schweren Behinderungen bis zum 15. Lebensjahr erhalten pauschal 75 Stunden. Ebenso bei Kindern und Jugendlichen mit schwerer Behinderung) wird insbesondere dort unterstützt wo dies notwendig ist.
  • Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung
    Die derzeitige Zahl der Hospizbetten wird von derzeit 45 auf 90 verdoppelt.
  • Unterstützung für die pflegenden Angehörigen
    Rund 80% bis 85% der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von ihren An¬gehörigen gepflegt und betreut. Der Bund übernimmt bei freiwilliger Pensionsversicherung von pflegenden Angehörigen für vier Jahre ab Pflegestufe 4 nunmehr auch die Hälfte des Dienstnehmerbeitrages, ab Stufe 5 trägt der Bund die Beiträge für vier Jahre zur Gänze.
  • Lohnnebenkosten gesenkt
    Im Jahr 2003 wurden die Lohnkosten für ältere Arbeitnehmer (54 – 65 Jahre) generell gesenkt. Die Beitragsleistung zur Arbeitslosenversicherung (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) ab 57 von 6 % ist ebenso entfallen wie der Zuschlag nach dem Insolvenzentgeltsicherungsgesetz. Auch die Arbeitslosen-, Unfall- und FLAF-Beiträge sind für Arbeitnehmer ab 60 Jahren weggefallen.
  • Altersteilzeitgeld
    Das Altersteilzeitgeld bietet älteren Arbeitnehmern, die mind. 15 Jahre in den letzten 25 Jahren beschäftigt waren und ihre Normalarbeitszeit um 40 bis 60 % reduzieren, eine spezielle Förderung. Dabei werden die Kosten eines teilweisen Lohnausgleichs und die Beibehaltung der für die vorangegangene Normalarbeitszeit geltenden Sozialversicherungsbeiträge über die Arbeitslosenversicherung finanziert.
  • Förderung der Beschäftigtenqualifizierung
    Die Qualifizierung für Beschäftigte im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) konzentriert sich primär auf Ältere und Frauen. Gefördert wird eine überbetrieblich verwertbare Qualifizierung von Beschäftigten: In der Regel zwei Drittel der Kursgebühren (je zur Hälfte durch das AMS und dem ESF); ein Drittel der Qualifizierungskosten ist vom Arbeitgeber zu übernehmen. Im Jahr 2004 haben an diesem Programm rund 12.000 Beschäftigte ab 45 Jahren (2003: 12.600) teilgenommen, was in etwa einem Viertel aller Programmteilnehmer entspricht.
  • Erhöhtes Weiterbildungsgeld für Ältere
    Im Fall einer Bildungskarenz wird im Rahmen der Arbeitslosenversicherung für die Dauer von 3 bis 12 Monaten ein so genanntes Weiterbildungsgeld gewährt. Personen ab 45 erhalten dabei ein erhöhtes Weiterbildungsgeld in der Höhe des jeweiligen  Arbeitslosengeldanspruchs (normalerweise „nur“ in Höhe des Kinderbetreuungsgelds). Für Personen über 44 gelten Bezugszeiten des Weiterbildungsgeldes außerdem auch als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung.
  • Schwerpunkt ältere Arbeitnehmer bei der Beschäftigungsförderung
    Zielgruppenpersonen von Beschäftigungsförderungen sind vor allem Langzeitarbeitslose und speziell auch Ältere. Das Maßnahmenspektrum reicht von der einzelarbeitsplatzbezogenen Eingliederungsbeihilfe (zeitlich befristete Lohnkostenzuschüsse für die Einstellung von Zielgruppenpersonen) über projektorientierten Beschäftigungsmaßnahmen wie Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte oder Sozialökonomischen Beschäftigungsbetrieben (Schaffung von so genannten Transitarbeitsplätzen zur Unterstützung der Integration in den regulären Arbeitsmarkt) bis hin zu dem Instrument der Gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung, wobei arbeitslose Personen bei der jeweiligen gemeinnützigen Trägerorganisation beschäftigt sind und von dieser mit dem Ziel einer dauerhaften Anstellung an Betriebe verliehen werden.
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten.
    Krippen, Tagesmütter, Kindermädchen, Kindergärten etc. sind bis zum 10. Lebensjahr des Kindes bis zu 2.300 €/Jahr/Kind absetzbar und vermindern das zu versteuernde Einkommen.     
  • Verbesserung und eine weitere Flexibilisierung bei der Förderung von Bildungskarenz durch eine Erleichterung der Inanspruchnahme für die Mitarbeiter von KMU`s.
    Das erforderliche Dienstverhältnis im Unternehmen wurde von 1 Jahr auf 6 Monate gekürzt und die Dauer der Bildungskarenz auf mind. 2 Monate statt mind. 3 Monate.
  • Mehr Kinderbetreuungsgeld bei kürzerer Inanspruchnahme.
    Die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgelds bringt eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze und die Auswahl zwischen drei Varianten der Bezugsdauer: 30 (+6) Monate zu je Euro 436,–; 20 (+4) Monate zu je Euro 624,– und 15 (+3) Monate zu je Euro 800,–

              

III. Arbeitsmarkt

  • Kurzarbeitsbeihilfe/Beihilfe bei Kurzarbeit mit Qualifizierung
    Unternehmen, welche sich in vorüber gehenden, nicht saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden können eine Kurzarbeitsbeihilfe beantragen und die Arbeitszeit der Dienstnehmer bis auf zehn Prozent der Noramalarbeitszeit reduzieren.
  • Neues Arbeitszeitpaket
    Die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitszeitenrecht bringen wesentlich mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Individuelle Arbeitszeitmodelle für Betriebe ab 1.1.2008 durch die Möglichkeit einer Vier-Tage-Woche und einer Zwölf-Stunden-Schicht in Form einer Betriebsvereinbarung.
    Die wichtigsten Neuerungen im Detail:
    • 10 Stunden Normalarbeitszeit: Die Normalarbeitszeit wurde – bei Gleitzeit und Viertagewoche – von 9 auf 10 Stunden ausgeweitet.
    • 12 Stunden Höchstarbeitszeit: Erstmals können Betriebe ohne Betriebsrat die Arbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche ausdehnen, und zwar für 24 Wochen pro Jahr.
    • Entschärfung des Zuschlags für Mehrarbeit durch eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten wie beispielsweise der Durchrechnungszeitraum von drei Monaten, großer Spielraum bei der Gleitzeit, keine Kumulierung mit anderen Zuschlägen.
  • Neues Modell der Arbeitnehmer-Anmeldung
    Ab 2008 melden Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung an. Damit sollen Schwarzarbeit und Sozialbetrug verhindert werden.
  • Schaffung eines neuen Gewerbes „Personenbetreuung“
    Seit 1. Juli 2007 ist eine 24 Stunden-Betreuung erstmals legal möglich. Die Personenbetreuung kann unselbständig oder selbständig ausgeübt werden. Im Bereich der Selbständigkeit wurde dazu ein neues, freies Gewerbe der Personenbetreuung geschaffen.
  • Verlängerung der Probezeit und Lockerung des Kündigungsschutzes
    Folgende Maßnahmen führen zu mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt sowie zu einer Erhöhung der Anpassungsmöglichkeiten beim Arbeitskräfteeinsatz im Betrieb. Die gesamte Kostenentlastung beläuft sich auf rund 50 Millionen Euro.
    • Die Probezeit von Behinderten konnte von 3 auf 6 Monaten ausgedehnt werden.
    • Für Arbeitnehmer, die 50 Jahre oder älter sind, gibt es zwei Jahre lang keinen allgemeinen  Kündigungsschutz.
  • Entlastung der Arbeitskosten durch Verringerung betrieblicher Fehlzeiten
    • Die Urlaubsaliquotierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses bringt eine Arbeitskostenentlastung von rund 130 Millionen Euro.
    • Der Entfall des Postensuchtages bei Selbstkündigung bringt eine weitere Arbeitskostenentlastung in Höhe von rund 13 Millionen Euro.
  • Mobilisierung der Arbeitskräfte und Erhöhung der Beschäftigungsquote
    • Seit 1.1.2005 gelten die neuen Regelungen hinsichtlich der zumutbaren Wegzeiten und der Verkürzung des Berufsschutzes auf 100 Tage, womit die Eigenverantwortung von arbeitslosen Personen gestärkt und die Arbeitslosenversicherung finanziell entlastet wird.
    • Erleichterung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte beispielsweise im Wege der Fachkräfteverordnung. Dadurch können dringend benötigte Fachkräfte aus dem Ausland nach Österreich geholt werden, sofern diese in Österreich nicht verfügbar sind.
    • Das erfolgreiche Projekt „Der Jugend eine Chance“ zur Integration arbeitsloser Jugendlicher in den Arbeitsmarkt wurde in den regulären Aufgabenbereich des AMS übernommen.
  • Fachkräfteverordnung 2007 und 2008
    Durch den Fachkräftemangel wurde Anfang 2008 der Arbeitsmarktzugang für neue EU-Bürger in 50 Mangelberufen erleichtert. Es gibt im Rahmen der Fachkräfteverordnung keine Kontingente, nach durchgehender zwölfmonatiger Zulassung zur Beschäftigung erwerben neue EU-Bürger freien Arbeitsmarktzugang.
  • Neufassung der Zumutbarkeitsbestimmungen
    Um eine frühzeitige aktiven Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
  • Senkung des Dienstnehmerbeitrages
    Der Dienstnehmerbeitrag wurde  für niedrige Einkommen auf bis zu 2% gesenkt und der Arbeitslosenversicherungsbeitrag entfällt ab der  Vollendung des 57. Lebensjahres.
  • Abfertigung Neu
    Im alten System hatten einerseits Arbeitgeber mit der schwierigen Kalkulierbarkeit von Abfertigungsansprüchen Problemen und andererseits erhielten weniger als 20 % aller Arbeitnehmer eine Abfertigung. Jetzt können Arbeitnehmer ihren persönlichen „Vorsorgerucksack“ von einem Arbeitgeber zum nächsten mitnehmen – dadurch wurde Flexibilität durch Sicherheit geschaffen und die Mobilität erhöht!
  • Entfall des Bonus-Malus-Systems für Unternehmen für die Einstellung und Freisetzung älterer Arbeitnehmer.
    Dadurch wurde vor allem eine bürokratische Hürde und eine oftmals ungerechte Bestrafung von Unternehmer in der Höhe von 3 Monatsbezügen in Form von Maluszahlungen abgeschafft.
  • Vereinfachungen bei der Altersteilzeit  durch Wegfall der Ersatzkrafteinstellung.
    Neu ist eine Ersatzrate von 90 % bei der in der jetzigen Krisenlage besonders passenden kontinuierlichen Altersteilzeit, dadurch wird der Zugang zur Altersteilzeit insbesondere für Mitarbeiter von KMU`s erleichtert. Bei geblockter Altersteilzeit beträgt die Ersatzrate künftig 55 %. Krisenbedingt wird das Antrittsalter für 2010 eingefroren und steigt ab 1.1.2011 wieder um ein halbes Jahr pro Jahr.
  • Eine Erhöhung des Nachtschwerarbeitsbeitrages konnte verhindert werden.
    Dieser bleibt bis 2012 bei 2 %.
  • Erleichterung für Unternehmen durch flexible Arbeitszeiten.
    Die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitszeitenrecht bringen wesentlich mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Individuelle Arbeitszeitmodelle werden für Betriebe durch eine Vier-Tage-Woche und eine Zwölf-Stunden-Schicht in Form einer Betriebsvereinbarung ermöglicht.

IV. Energie und Umwelt

  • Kostensenkung im Energiebereich
    In mehreren Tarifsenkungsrunden wurden die Netzkosten um Euro 500 Mio. pro Jahr gesenkt. Mit 01.11.2005 wurden die Gasnetztarife bundesweit um durchschnittlich 10 % gesenkt (Einsparung rund Euro 47 Mio.).
  • Wettbewerb im Energiebereich
    Aufgrund der Umsetzung des Legal-Unbundling in Österreich wurde der Wettbewerb innerhalb der Energiebranche angekurbelt und führte zu Preisreduktionen für den Konsumenten.
  • Erhöhung der Effizienz beim Ökostromausbau
    Mit dem 2008 novellierten Ökostromgesetz wird der Anteil des Ökostroms in Österreich bis 2015 auf 10% angehoben. Speziell die vorhandenen Potentiale bei der Wasserkraft und Wind sollen gehoben werden und so die Effizienz der Ökostromproduktion anheben. Um überdurchschnittlich hohe Belastungen für die Wirtschaft zu vermeiden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Ökostromkosten zu deckeln.
  • Klima- und Energiefonds eingerichtet
    Mit dem Klima- und Energiefonds (KLI.EN) wurde 2007 ein zusätzliches Instrument der F&E-Förderung, der Förderung von innovativen Energie- und Verkehrsvorhaben sowie von Maßnahmen zur Markteinführung von klimarelevanten Produkten und Dienstleistungen geschaffen. Bis 2010 soll der KLI.EN-Fonds Euro 500 Mio. für diese Zwecke ausschütten.
  • verträgliche Regierungsvorlage für ein Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B -UHG)
    Untragbare Regelungen, wie beispielsweise eine Durchgriffshaftung auf Gesellschafter von Kapitelgesellschaften oder eine Haftung der Unternehmen für Schäden durch Dritte konnten verhindert werden. Die Regierungsvorlage wurde im Parlament noch nicht beschlossen.

V. Bildung

  • Bildungskarenz neu
    Ab 2008 ist die Bildungskarenz bereits nach einem Jahr Beschäftigung möglich. Auch kann die Bildungskarenz bereits ab Beginn des 2. Arbeitsjahres (früher 3. Arbeitsjahr) mit dem Dienstgeber vereinbart werden.
  • Europäischer Qualifikationsrahmen
    Durch die direkte Einbeziehung in die Kommissionsarbeitsgruppe konnte der Text der EU-Empfehlung maßgeblich mitgestaltet werden. Es ist insbesondere gelungen, die Voraussetzung für eine gleichwertige Behandlung von beruflicher und allgemeiner Bildung sicherzustellen.
  • Vorschulische Erziehung
    Die Regierung hat im Juli 2007 die verpflichtende Vorschule für Kinder mit Sprachproblemen beschlossen. Durch diese Forderung soll gewährleistet werden, dass Kinder weniger Probleme haben dem Unterricht zu folgen.
  • Senkung der Klassengröße auf max. 25 Kinder und Erhöhung der Schülerbeihilfe um 13 %
  • Kleingruppenunterricht zur Senkung der Drop-Out-Quote und Anstellung neuer Lehrer
    Mit dieser Maßnahme kann noch besser auf eine individuelle Betreuung der Schüler Rücksicht genommen werden.
  • Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre und Einführung des Unterrichtsfachs „Geschichte und Politische Bildung“
    Durch die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre wird die politische Bildung in der 8. Schulstufe zum Schwerpunkt. Daher wurde das neue Fach „Geschichte und politische Bildung“ geschaffen.
  • Ausbau der Bildungs- und Berufsberatung
    Junge Menschen müssen bestmöglich auf ihrem Bildungsweg begleitet und beraten werden. In der 7. und 8. Schulstufe wird daher die Bildungs- und Berufsberatung ausgebaut und Lehrerinnen und Lehrer werden durch spezielle Schulungen darauf vorbereitet.
  • Bildungsstandards sichern Qualität im Unterricht
    Die Gesetzliche Grundlage für die Einführung von Bildungsstandards wurde gesetzt.
  • Ausbau der Tagesbetreuung
    Das Angebot für Tagesbetreuungsplätze wurde im Jahr 2008 um 40 Prozent auf 95.000 Plätze erhöht.
  • Ausbau der Bildungsberatung und Berufsorientierung
    Jeder Schüler und jede Schülerin soll das ideale Angebot für seine Begabungen und Talente wählen und dafür bestmöglich vorbereitet werden.
  • Start der Pädagogischen Hochschulen
    Mit 1. Oktober 2007 wurden die Pädagogischen Hochschulen offiziell gestartet.
  • Jugendbeschäftigungspaket
    Anstelle der bisher für jedes Lehrverhältnis gewährten einheitlichen Lehrlingsausbildungsprämie wurde ein neues System einer differenzierten, bedarfsgerechten Basisförderung eingeführt sowie eine größere Flexibilität bei der Lösung von Lehrverträgen  als Antwort für den Fachkräftemantel. Bei diesem neuen Fördersystem tritt anstelle der bisher für jedes Lehrverhältnis gewährten einheitlichen Lehrlingsausbildungsprämie eine differenzierte bedarfsgerechte Basisförderung in der Höhe der tatsächlich bezahlten kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung.
    Insgesamt stehen 265 Mio. Euro jährlich für die Ausbildungsbetriebe zur Verfügung. Die Förderung sieht nach Lehrjahren gestaffelte Beihilfensätze vor:

    1. Lehrjahr  – die Förderung beträgt drei Lehrlingsentschädigungen
    2. Lehrjahr  – die Förderung beträgt zwei Lehrlingsentschädigungen
    3. Lehrjahr  – die Förderung beträgt eine Lehrlingsentschädigung
    4. Lehrjahr  – die Förderung beträgt eine Lehrlingsentschädigung 
  • Blum-Bonus II – zusätzlich betriebliche Förderung
    Neben der Basisförderung besteht die Möglichkeit einer  betrieblichen Förderung zur Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen und zur Steigerung der Qualität in der Lehrlingsausbildung.
  • Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
    Die Ausbildungsgarantie ermöglicht es allen Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr den von ihnen gewünschten Bildungs- und Berufs-Weg einzuschlagen.
  • Lehre & Reifeprüfung – „Berufsmatura“
    Stärkung des Erfolgsmodells der dualen Ausbildung durch die Möglichkeit die Berufsreifeprüfung schon während der Berufsschulzeit zu absolvieren. Die Einführung einer Bundesweiten „Berufsmatura“ ab Herbst 2008 erhöht die Attraktivität der Lehre, steigert die Chancen auf Höherqualifizierung nach Abschluss der Lehre und ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der sozialen Durchlässigkeit des Bildungssystems.
  • Neue bzw. modernisierte Lehrberufe
    Neben einer ständigen Aktualisierung und Modernisierung der bestehenden Lehrberufe konnten neue Lehrberufe z. B. Seilbahnfachmann/frau, Pharmatechnologie, Lebensmitteltechnik geschaffen werden. Durch diese neuen Lehrberufe wird den Wünschen weiterer Wirtschaftsbranchen Rechnung getragen und die Möglichkeit gegeben, das für die Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit erforderliche Fachkräftepotential auszubilden.
  • Neue modulare Lehrberufe
    Die ersten zwei Lehrberufe in Modulform (Werkstofftechnik und Installations- und Gebäudetechnik) können ab 1. Juli 2008 ausgebildet werden. Diese neuen Lehrberufe ermöglichen Unternehmen eine noch praxisnähere und flexiblere Gestaltung der Lehrlingsausbildung.
  • Integrative Lehrausbildung
    Die integrative Berufsausbildung für Personen, die in sozialer, begabungsmäßiger oder körperlicher Hinsicht benachteiligt sind, wird gut angenommen. Zwei Drittel davon werden in Unternehmen ausgebildet.
  • Überbetriebliche Ausbildungsplätze
    Zur Realisierung der umfassenden Arbeitsmarktintegration in Verbindung mit einer Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 18 Jahre wird ein einheitlicher Ausbildungstypus für die Ausbildung außerhalb von Wirtschaftsunternehmen geschaffen.
  • Verbesserungen im Hochschulbereich
    • 75 % der Studienplätze für heimische Studieninteressenten gesichert:
      Für jene Studienrichtungen, bei denen die Zahl der Studienbewerber die Anzahl der verfügbaren Studienplätze deutlich übersteigt, wurde den Universitäten nunmehr bis 2009 die Möglichkeit gegeben, Zulassungsverfahren vorzusehen. Bei der Studienrichtung Humanmedizin sind mittelfristig 75 % der Studienplätze für heimische Studieninteressenten gesichert.
    • Adaptierungen im Bereich Hochschulen:
      Die Umstellung auf die neue Studienarchitektur im  Europäischen Hochschulraum beginnt zu greifen. Der Bachelorgrad gilt nach einer Studienzeit von drei Jahren als erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Die ursprünglich vorgesehenen Grade „Bakkalaureat“ und „Magister“ wurden 2006 den international üblichen Bezeichnungen Bachelor und Master angepasst.
    • Institute of Science and Technology – Austria: Mit der Errichtung des „Institute of Science and Technology – Austria“ in Klosterneuburg wird sich Österreich mittelfristig als erstklassiger Wissenschaftsstandort positionieren.
    • Schaffung der Weiterbildungsuniversität Krems
      10 Jahre nach dem offiziellen Start für MBA- Weiterbildungsstudien in Österreich haben sich bis   2007 bereits mehr als 80 Studien in der Managementweiterbildung am heimischen Markt etabliert.
    • 5 Jahre Institut für Entrepreneurship und Innovation an der WU
  • Studienförderungen und Stipendien ausgeweitet
    • Die Aufwendungen des Bundes für die Studienförderung wurden in diesem Jahrzehnt beinahe verdoppelt: 200: ca. 105 Mio. Euro; 2008: ca. 200 Mio. Euro – die Mittel für Leistungs- und Förderstipendien wurden von ca. 2 Mio. auf rund 8 Mio. Euro vervierfacht. 
    • Im Jahr 2007 erhielten rund 48.000 Studierende (2001: 34.000 Studierende; plus 41 %) aus sozialen Gründen eine Studienförderung (dabei erhalten die Studierenden die Studienbeiträge refundiert). Das bedeutet, dass ungefähr jeder 3. Fachhochschulstudierende und jeder 5. Universitätsstudierende eine Studienförderung bekommt.
  • Mehr Studienangebote
    Dreigliedriges System aus Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten.
  • Universitätsreform
    • Eigenständigkeit
    • gesicherte Finanzierung – dreijährige Globalbudgets
    • Neues Dienstrecht – Ende der Pragmatisierung
  • Erwachsenenbildung nachhaltig ausgebaut
    Gründung der „Plattform für berufsbezogene Erwachsenenbildung“ durch WIFI Österreich und führende Anbieter wirtschaftsbezogener Weiterbildung. Damit wurden nachhaltige Maßnahmen gesetzt, die die Beteiligung von Erwachsenen an Bildung erhöhen und die auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtet sind.
  • Die Einrichtung einer neuen Jugendstiftung soll dazu beitragen, dass arbeitslose Jugendliche bei einem Umstieg in eine neue Beschäftigung zusätzliche Ausbildungen für den neuen Betrieb erwerben können.
  • Höhere Basisförderung für Lehrplätze.
    Anstelle der bisher für jedes Lehrverhältnis gewährten einheitlichen Lehrlingsausbildungsprämie wurde ein neues System einer differenzierten, bedarfsgerechten Basisförderung in der Höhe der tatsächlich bezahlten kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung eingeführt.
  • Lehrlings-Ausbildungsprämie zur Qualitätssteigerung.
    Neben der Basisförderung besteht die Möglichkeit einer  betrieblichen Förderung zur Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen und zur Steigerung der Qualität in der Lehrlingsausbildung.

VI. Innovation, Forschung und Entwicklung

  • Auftragsforschung mit Forschungsfreibetrag/Forschungsprämie
    Seit Juli 2005 kann auch die an Dritte vergebene Auftragsforschung in der Höhe von bis zu Euro 100.000,– für den Forschungsfreibetrag oder die Forschungsprämie geltend gemacht werden (rückwirkend ab 1.1.2005). Dies kommt häufig bei KMU ohne eigene Forschungsinfrastruktur vor.
  • Mehr Geld für Forschung und Entwicklung
    Mit der 2005 beschlossenen Technologieanleihe im Ausmaß von Euro 1 Mrd. bis 2010 wurden 2005 Euro 50 Mio. und 2006 Euro 75 Mio. zusätzlich als aktiv einsetzbare Fördermittel für F&E insgesamt flüssig gemacht.
  • Finanzierung der F&E-Förderung des Bundes ausgebaut
    Der Barwert der F&E-Förderungen (Zuschüsse, Darlehen, Haftungen) konnte von rund Euro 91 Mio. auf rund Euro 295 Mio. im Jahr 2006 (FFG) gesteigert werden.
  • Finanzierung der F&E-Förderung des Bundes kontinuierlich ausgebaut
    • Mit zusätzlichen Offensivmitteln I (508,7 Mio. Euro 2001 – 2003) und II (600 Mio. Euro 2004 – 2006) ist die Bundesregierung der Prioritätensetzung der Wirtschaft im Bereich Forschung und Innovation gefolgt.
    • Einrichtung der Nationalstiftung für Forschung und Technologieentwicklung, die jährlich zwischen 80 und 125 Mio. Euro für die Forschungs- und Innovationsförderung ausschüttet.
    • Technologieanleihe im Ausmaß von 1 Mrd. Euro bis 2010, die aus Privatisierungserlösen und Dividenden der ÖIAG getilgt wird, wurden 2005 50 Mio. Euro, 2006 75 Mio. Euro zusätzlich als aktiv einsetzbare Fördermittel für F&E insgesamt flüssig gemacht und gleichzeitig eine Basis für weitere Mittel bis 2010 geschaffen. Bis 2008 sind ca. 150 Mio. davon abgerufen.
  • Bruttoinlandsausgaben für F&E
    1999: 1,88%, 2000: 1,91%, 2001: 2,03%, 2002: 2,12%, 2003: 2,23%, 2004: 2,22%, 2005: 2,43%, 2006: 2,49%, 2007: 2,55%, 2008: 2,63%
  • Interessen der Wirtschaft im E-Government vorantreiben
    Die E-Government-Anwendungen für die Wirtschaft wurden konsequent weiterentwickelt (z. B. elektronische USt-, KöSt-, ESt-, Kommunalsteuererklärung, E-Card, die Unternehmen von der Krankenscheinverwaltung befreit). So wurde sichergestellt, dass nicht jeder Unternehmer die Technik für die elektronische Meldung beherrschen muss, sondern alle marktgängigen Produkte für Buchhaltung und Rechnungswesen die entsprechenden Schnittstellen und Protokolle automatisch vorsehen.
  • Novelle des Rundfunkgesetzes zwecks Einführung von Handy-TV (seit April 2007)
    Bei der Einführung von Handy-TV (DVB-H) wurde sichergestellt, dass ein umfangreicher Wettbewerb zwischen privaten Anbietern der Telekom- und Rundfunkbranche einerseits und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk andererseits besteht.
  • Innovationsschecks für KMU
    Bis April 2008 wurden bereits 1.000 Schecks im Gesamtwert von 5 Mio. Euro ausgegeben (BMWA, BMVIT).
  • Mehr Forschungsmittel für Unternehmen
    Implementierung und Umsetzung des 7. EU-Forschungsrahmenprogrammes durch die WKÖ, das eine hohe Beteiligung österreichischer Unternehmen und einen finanziellen Rückfluss von ca. 1 Mrd. Euro zum Ziel hat. Finanziert wird es von Wirtschaftskammer sowie Bund und läuft bis 2013.
  • Patentschutzprogramm neu
    Das Patentschutzprogramm wurde bis 2009 verlängert. Im Rahmen der Internationalisierungsoffensive werden KMU bei ihren internationalen Tätigkeiten (z. B. in Schwellenländern oder Wachstumsmärkten wie China, Russland oder Indien) im Sinne einer umfassenden Nutzung ihrer Forschungs- und Entwicklungsleistung unterstützt. Das Programm soll einen Anreiz zur Verwertung neu erarbeiteter gewerblicher Schutzrechte schaffen und Hilfestellung bei Lizenzierungen bzw. beim Verkauf von Schutzrechten bieten.
  • Förderung der Kreativwirtschaft
    3. Call der iP-Förderung für die Kreativwirtschaft im Gesamtvolumen von 1,3 Mio. Euro (gemeinsam mit BMWA, AWS). Insgesamt wurden mit dem Impulsprogramm bisher 53 Projekte mit durchschnittlich 90.000 Euro gefördert.

VII. Staat: Verfassung und Verwaltung, Europäische Union

  • Verwaltungsreform und Bürokratieabbau
    Bundespräsident, Finanzminister, Rechnungshof-Präsident, Wirtschaftsforscher des WIFO und IHS, sowie Vertrer/innen der Länder erarbeiten in einer Arbeitsgruppe verschiedene Arbeitspakete - von der Harmonisierung der öffentlichen Pensionssysteme über Personal und Bildung bis hin zur Aufgabenreform und zum Gesundheitswesen.
  • Reduzierung der Verwaltungskosten
    • Start der Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“:
    Unter Anwendung des Standard Cost Modells werden jene Kosten erhoben, die Unternehmen aus bundesrechtlichen Informationsverpflichtungen entstehen. Ziel ist es, die Verwaltungskosten für Unternehmen aufgrund von Informationsverpflichtungen um insgesamt 25% zu reduzieren. Nicht nur der bestehende Rechtsbestand wird dabei überprüft, auch jeder neue Entwurf einer rechtsetzenden Maßnahme muss ab September 2007 kostenmäßig bewertet werden.
    • Reduzierung statistischer Belastungen:
    Die Belastungen der Unternehmer aus unternehmensbezogenen statistischen Erhebungen konnten von 2001 bis 2006 um rund 13% reduziert werden.
  • Beschleunigung der Verwaltungsverfahren
    • Verkürzung der UVP-Verfahren um ein Drittel:
      Mit Jänner 2005 trat die Reform bei der Umweltverträglichkeitsprüfung im Bereich Verkehr in Kraft. Dadurch wurden die Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung von Verkehrsinfrastruktureinrichtungen um ein Drittel verkürzt.
    • Mehr Genehmigungen im vereinfachten Verfahren:
      Aufgrund der Gewerberechtsnovelle 2005 können rund 1.000 Genehmigungsfälle pro Jahr zusätzlich im vereinfachten Verfahren genehmigt werden, was vor allem KMU zugute kommt.
    • Vereinfachung der Verwaltungsverfahren durch E-Zoll:
      Mit E-Zoll wurde das von der Europäischen Kommission geforderte elektronische Arbeitsumfeld zwischen Wirtschaft und Verwaltung in der ersten Phase weitestgehend umgesetzt.
  • Aufhebung von de facto Genehmigungssperren von Betriebsanlagen
    Die Anlagenrechtsnovelle 2006 und die Novelle zum Immissionsschutzgesetz-Luft aus 2005 führten auf Grund der Schaffung eines höheren Entscheidungsspielraums für Behörden zu einer Aufhebung von de facto Genehmigungssperren für Betriebsanlagen. Davon werden vor allem Unternehmen mit umweltschonenden Betriebsanlagen und Technologie profitieren – ein Beitrag zum Kyoto-Klimaschutzziel.
  • Unbürokratischere EU-Förderabwicklung
    Unsere Forderungen nach unbürokratischeren Förderabwicklungen in neuen EU-Beihilfeverfahren wurden berücksichtigt, d.h. die EU-Haushaltsordnung sieht ab 2007 punktuelle Vereinfachungen für KMU vor:
    • Neu geschaffenes „Verhältnismäßigkeitsprinzip“: Bei kleineren Förderungen bis Euro 25.000 müssen weniger Verwaltungsdokumente eingereicht werden.
    • Vorfinanzierungsgarantie: Es gibt die Möglichkeit des Verzichts auf die Vorfinanzierungsgarantie (Bankgarantie) bei Zuschüssen unterhalb von Euro 60.000 nach entsprechender Risikoabwägung durch die Kommission.
    • Zuschussobergrenzen: Die Zuschussobergrenzen, ab denen eine externe Rechnungsprüfung verlangt werden, wurden von Euro 300.000 auf 500.000 erhöht.
    • Möglichkeit des Verzichts auf den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit bei Auftragsvergaben mit einem Volumen von weniger als Euro 60.000 statt bisher Euro 50.000.
    • Ehrenerklärung: Erleichterung des Nachweises der Erfüllung der Ausschlusskriterien im Zusammenhang mit Auftragsvergaben im Rahmen der EU-Außenhilfsprogramme (Ehrenerklärung).
  • De-minimis-Förderungen
    Der Höchstwert an Beihilfen, die nicht von Brüssel genehmigt werden müssen und somit schneller vergeben werden können, wurde von Euro 100.000 pro Unternehmen auf Euro 200.000 verdoppelt.
  • Verwaltungskosten senken für Unternehmer/Innen
    • Unternehmensserviceportal – „der“ elektronische Zugang zu Behörden
      One-Stop-Shop statt Behördenmarathon
      Ab 1. Jänner 2010 wird für Unternehmen das Unternehmerserviceportal „One-Stop-Shop“ umgesetzt. Dieses Portal bietet die Möglichkeit alle Behördenkontakte eines Unternehmens auf elektronischem Weg abzuwickeln und vereinfacht und beschleunigt daher Behördengänge.
      Der Nutzen für die Unternehmen wird kurzfristig rund 100 Millionen Euro pro Jahr betragen. Langfristig sogar rund 300 Millionen Euro.
    • Vorsteuer-Erstattungsverfahren
      Das Vorsteuer-Erstattungsverfahren für Abgaben, die außerhalb Österreichs anfallen, wurde vereinfacht. Auch hier gibt es ab 1. Jänner 2010 eine elektronische und damit raschere und kostengünstigere Antragsform. Einsparungspotential: rund 2,5 Millionen Euro.
    • Elektronische Rechnungslegung an den Bund
      Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, können ihre Rechnungen an den Bund elektronisch einreichen.
      Einsparungspotential: rund 15 Mio. EUR

VIII. Verkehr und Infrastruktur

  • Breitbandinitiative
    Die von der Bundesregierung im Jahr 2004 beschlossene „Breitbandstrategie“ wurde mit Euro 10 Mio. dotiert. Voraussetzung für die Ausschüttung der Mittel war eine Kofinanzierung der Bundesländer. Die meisten Länder unterstützten diese Maßnahme, womit es in den Folgejahren zu einer reibungslosen Abwicklung der Förderprogramme kam.
  • Sechs österreichische Infrastrukturprojekte als Teil des prioritären TEN-Netzes – Kofinanzierung durch EU gesichert
    Durch intensives Lobbying ist  es gelungen, dass insgesamt sechs österreichische Infrastrukturprojekte als integraler Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-Netz) gewertet wurden. Damit kann mit einer Kofinanzierung dieser Projekte durch die EU gerechnet werden, das sind bis zu 20% der Investitionssumme bzw. 30% für grenzüberschreitende Abschnitte sowie bis zu 50% der Studienkosten.
  • Postmarkt-Liberalisierung
    Erste Schritte in Richtung der auf EU-Ebene geplanten weiteren Liberalisierung des Postmarktes. Monopol für Briefsendungen inzwischen auf 50 Gramm gesenkt (bis 2003: 350 Gramm); fällt ab Ende 2010. Liberalisierung führt zu verstärktem Wettbewerb und zu wachsender Investitions- und Innovationstätigkeit. Für viele regionale KMU ist die Ausweitung der Postpartnerschaften sehr wichtig (neue/mehr Kunden, Förderungen durch die Post)
  • Direktvergabe von Verkehrsdienstleistungen
    Grundsätzlich sind Verkehrsdienstleistungen laut einer EU-Verordnung, die 2009 in Kraft tritt, auszuschreiben. Jedoch konnte bei der Ausschreibungsverpflichtung für klein- und mittelständische Busunternehmen eine Ausnahmeregelung erreicht werden, die bedeutet, dass Direktvergaben unter bestimmten Schwellenwerten möglich sind.
  • Direktverrechnung der Mautgebühren
    Ab 2007 können Unternehmen die Mautgebühren direkt mit der ASFINAG verrechnen.

IX. Wirtschaftsrecht und Konjunkturpolitik

  • Reform und Vereinfachung
    Das Unternehmensgesetzbuch bringt eine Vereinfachung des Unternehmensrechts und Anpassungen an heutige Wirtschaftsverhältnisse (gilt seit 1.1.07). Die wichtigsten Eckpunkte sind:
    • Ein einheitlicher und umfassender Unternehmerbegriff statt des Kaufmanns
    • Liberalisierung der Firmenbildungsvorschriften
    • Möglichkeit der freiwilligen Eintragung ins Firmenbuch für alle Einzelunternehmer
    • Einführung klarer Rechnungslegungsgrenzen
    • Reformierung des Personengesellschaftsrechts
    • Vereinfachung der schuld- und sachenrechtlichen Sonderbestimmungen
    • Verminderung des Insolvenzrisikos im Bau- und Baunebengewerbe durch die Bauhandwerkersicherung
  • Gewerbliche und selbständige Buchhalter
    Die ständig steigende Nachfrage nach qualifizierten Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung und Bilanzierung wurde durch die schrittweise Anpassung der entsprechenden Bestimmungen Rechnung getragen.
    • Ausweitung der Rechte der gewerblichen Buchhalter: Im Jahr 2005 erfolgte eine wesentliche Ausweitung der Rechte der gewerblichen Buchhalter. Gewerbliche Buchhalter sind demnach auch zur Vertretung gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes berechtigt. Des Weiteren können sie die Vertretung und Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen durchführen und Akteneinsicht auf elektronischem Weg bei den Finanzbehörden über FinanzOnline nehmen.
    • Schaffung einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage: Schließlich wurden mit 1.1.2007 die Rechte der gewerblichen Buchhalter abermals ausgedehnt (Vertretung in Angelegenheiten der Personalverrechnung und Kommunalabgaben) sowie die bisher getrennten Berufe „Gewerblicher Buchhalter“ und „Selbständiger Buchhalter“ im neuen Bilanzbuchhaltungsgesetz zu einem „Bilanzbuchhalter“ zusammengeführt.
  • Ausweitung der Ladenöffnungszeiten
    Die Öffnungszeiten wurden weiter flexibilisiert. Die geltenden Bestimmungen zur Sonn- und Feiertagsruhe bleiben davon unberührt. Die Neuerungen treten mit 1.1.2008 in Kraft.
    • Flexibilisierung der Öffnungszeiten: Verkaufsstellen können von Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr, am Samstag von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr offen halten. Der wöchentliche Offenhalterahmen wurde von 66 auf 72 Stunden angehoben.
    • Sonderregelungen durch Landeshauptmann möglich: Bei besonderen Einkaufsbedürfnissen, beispielsweise in Tourismusregionen, kann der Landeshauptmann den Ladenschluss während des gesamten Jahres nach 21:00 Uhr festlegen.
  • Schaffung eines neuen Gewerbes „Personenbetreuung“
    Seit 1. Juli 2007 ist eine 24 Stunden-Betreuung erstmals legal möglich. Die Personenbetreuung kann unselbständig oder selbständig ausgeübt werden. Im Bereich der Selbständigkeit wurde dazu ein neues, freies Gewerbe der Personenbetreuung geschaffen.
  • Mindestschutz für Versicherungsagenten
    Für Versicherungsagenten gelten nunmehr die allgemeinen Regeln des Handelsvertretergesetzes.
  • Mehr Chancen von KMU bei öffentlichen Ausschreibungen
    Durch die Novelle des Bundesbeschaffung GmbH Gesetzes (BBG-Gesetzes) im Mai 2006 wird es den KMU erleichtert, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Davon profitieren vor allem Gebäudereiniger, Dienstleister der Informationstechnologie sowie Unternehmen in den Bereichen Büro- und EDV-Verbrauchsmaterial, Lebensmittel, Betriebsverpflegung, Wäscherei, Metall und Maschinen, Elektro- und Elektronikgeräte.
  • Konjunkturpaket I und II
    Das Konjunkturpaket I, die Mittelstandsmilliarde, umfasst speziell Maßnahmen im Bereich Finanzierung, damit österreichischen Unternehmen in den nächsten Monaten ausreichend Kapital zur Verfügung gestellt wird. Konjunkturpaket II legt den Schwerpunkt auf Investitionen, und umfasst neben Investitionsanreizen - speziell für Zukunftsinvestitionen - auch vorgezogene Investitionen bei öffentlichen Bauten wie Schulen und Universitäten.
  • Mehr Chancen für KMU bei öffentlichen Aufträgen durch Anhebung der Freivergabegrenzen.
    Bis 31. Dezember 2010 gilt befristet ein neues öffentliches Vergabeverfahren. Erhöht wurden die Schwellenwerte, ab denen eine öffentliche Ausschreibung erforderlich ist. Unter diesen Grenzen können Bund, Länder und Gemeinden Unternehmen direkt zur Anbotslegung einladen, was die Situation für die regionale Wirtschaft deutlich verbessert.
  • Februar 2010, steirischer Landtag hat beschlossen:  Die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen kann vom Gemeinderat an den Gemeindevorstand übertragen werden, wenn die Kosten 3 % (bisher 2 %) der Gesamteinnahmen des ordentlichen Voranschlages nicht übersteigen.
  • Unterstützung bei der Unternehmensfinanzierung durch erweiterte staatliche Haftungen.
    Für KMU wurde die Möglichkeit von AWS-Haftungsübernahmen für Überbrückungskredite geschaffen und für Großunternehmen ist das  Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) auf Schiene, das staatliche Haftungen für Kredite bis zu 300 Mio. EUR garantiert.     
  • Beihilfe zur Kurzarbeit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sowie eine befristete Verlängerung der Förderung von Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate bis 2011 und eine Entlastung für Unternehmer durch eine Befreiung der Sozialversicherungsbeiträge ab dem 7. Kurzarbeitsmonat.           
  • Neue Förderung für die thermische Sanierung von Betrieben.
    Betriebe bekommen 50 Millionen Euro für Projekte zur thermischen Sanierung. Es sollen in erster Linie Maßnahmen der thermischen Gebäudesanierung und der effizienten Energienutzung gefördert werden. Dieser Konjunkturbonus unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Investitionsvorhaben.     
  • Verbesserungen bei ERP-Kleinkredite sind Vitaminspritze für KMU
    Mit der von der ERP-Kommission beschlossenen Anhebung der Obergrenze von ERP-Kleinkrediten von 30.000 auf 100.000 Euro wurde eine wichtige Wirtschaftsbund-Forderung umgesetzt: Die Erhöhung des Kreditmaximums ist eine echte Vitaminspritze für KMU und EPU. Damit werden notwendige Investitionen angekurbelt, Betriebsvergrößerungen ermöglicht und Arbeitsplätze geschaffen und abgesichert.
    Mit der Neuregelung der ERP-Kleinkredite mit 1. Jänner 2010 wird eine weitere Maßnahme Realität, die die Betriebe nachhaltig entlastet und zur Erholung der Wirtschaftslage beiträgt.