Du hast die Wahl!
Am Montag, 10. November 2025, findet um 17:00 Uhr im Congress Loipersdorf (Schaffelbadstraße 220, 8282 Loipersdorf) unsere Landesgruppenhauptversammlung statt.
Einlass: 16:00 Uhr
Angesichts des Ablaufs der vierjährigen Funktionsperiode gemäß § 43 Abs. 1 der Satzung des Österreichischen Wirtschaftsbundes – Landesgruppe Steiermark beruft der Landesgruppenobmann, Ing. Josef Herk, gemäß § 24 lit. c der Satzung auf Empfehlung des Landesgruppenvorstandes für Montag, 10.11.2025, eine Landesgruppenhauptversammlung mit Neuwahlen ein.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Totengedenken
- Regularien
- Grußworte der Ehrengäste
- Berichte
- Anträge
- Impulsstatement Präsident Harald Mahrer
- Ehrungen
- Vorstellung der Kandidat:innen
- Wahl
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Schlussworte
Hinweis für Medienvertreter:innen
Wir dürfen darauf hinweisen, dass die Landesgruppenhauptversammlung nicht medienöffentlich tagt. Wir sind jedoch darum bemüht, vor und nach der Versammlung einen möglichst uneingeschränkten Informationszugang zu gewährleisten. Es wird umgehend nach erfolgter Wahl eine Presseinformation samt Bildmaterial geben.
Bitte schicken Sie uns eine Mail an office@wirtschaftsbund.st mit dem Stichwort Medienverteiler, wenn sie für die Pressemitteilung berücksichtigt werden wollen.
FAQ
Welche Funktionen stehen zur Wahl?
Die 397 stimmberechtigten Delegierten wählen am Montag, 10.11.2025 gemäß § 29 Abs. 2 der Satzung folgende Funktionen:
- Landesgruppenobfrau/-obmann
- Stellvertreter:innen
- Landesfinanzreferent:in
- Ständiges Mitglied des Schiedsgerichts und ein Ersatzmitglied
Wer darf wählen?
Alle Mitglieder des Wirtschaftsbundes Steiermark sind herzlich willkommen. Wahlberechtigt sind gemäß unserer Satzung folgende Wirtschaftsbundmitglieder:
- Mitglieder der Landesgruppenleitung
- Bezirksgruppenobleute und Stellvertreter:innen
- Vizepräsident:innen der Wirtschaftskammer Steiermark
- Delegierte zum Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Steiermark
- Vorsitzende der Landesausschüsse der Vereinigungen und Zweigvereinigungen
- Ortsgruppenobleute
- WB-Fachgruppenobleute oder Stellvertreter:innen
- WB-Regionalstellenobleute der Wirtschaftskammer Steiermark
- WB-Bürgermeister:innen
- Bezirksorganisationsreferent:innen
Als Stichtag für die Festsetzung der stimmberechtigten Delegierten gilt der 2.10.2025. Jede:r stimmberechtigte Delegierte ist verpflichtet, seine Stimme persönlich abzugeben; eine Übertragung des Stimmrechts ist unzulässig.
Kann ich mehrere Stimmen abgeben, wenn ich mehrere Funktionen bekleide?
Nein, unabhängig von der Anzahl der Funktionen, die eine Person innehat, ist jede:r stimmberechtigte Delegierte nur einmal wahlberechtigt.
Wer kann sich um die Funktionen bewerben?
Jedes aktive ordentliche Mitglied, das vor 10. Oktober 2025 Mitglied des Wirtschaftsbundes Steiermark ist.
Wer kann Wahlvorschläge einbringen?
Gültige Wahlvorschläge konnten vom Landesgruppenvorstand des Wirtschaftsbund Steiermark oder von zumindest drei Bezirksgruppen gemeinsam eingebracht werden. Der Wahlvorschlag muss zwingend eine:n Kandidatin/Kandidaten um das Amt des/der Landesgruppenobmannes/-frau, mindestens einen/eine Kandidaten/Kandidatin um das Amt des/der Stellvertreters/Stellvertreterin sowie einen/eine Kandidaten/Kandidatin um das Amt des/der Landesfinanzreferenten/-referentin aufweisen.
Du hast noch Fragen?
Wir stehen Dir gerne unter office@wirtschaftsbund.st für Fragen zur Verfügung!