„Energie!Gewinn“: Investitionen in Speicherlösungen stärken unsere Betriebe
Hohe Energiepreise, volatile Strommärkte und zunehmende regulatorische Anforderungen erhöhen den Druck auf die Betriebe. Mit der neuen Förderaktion „Energie!Gewinn“ setzt das Wirtschaftsressort des Landes Steiermark gemeinsam mit der Steirischen Wirtschaftsförderung (SFG) einen gezielten Investitionsimpuls für mehr Energieunabhängigkeit und betriebliche Resilienz.
Wirtschaftslandesrat Willibald Ehrenhöfer verweist zu Recht auf den strukturellen Nachholbedarf bei Speicherlösungen im Unternehmensbereich. Während private Photovoltaikanlagen häufig mit Speichern kombiniert werden, ist der gewerbliche Bereich deutlich zurückhaltender. Genau hier setzt das Programm an.
Zielsetzung: Eigenversorgung und Wettbewerbsfähigkeit
Die Förderaktion verfolgt ein klares wirtschaftspolitisches Ziel:
Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energie für den betrieblichen Eigenverbrauch sollen Energieunabhängigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Strompreisschwankungen gestärkt werden. Gleichzeitig wird die Maßnahme 8 des EFRE- und JTF-Programms „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021–2027“ umgesetzt.
Wer kann einreichen?
Antragsberechtigt sind Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe aller Größen mit Betriebsstätte in der Steiermark. Voraussetzung ist eine entsprechende Gewerbeberechtigung.
Nicht zur Zielgruppe zählen unter anderem Energieversorgungsunternehmen (ÖNACE-Abschnitt D) sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne der EU-Beihilferegeln. Auch Unternehmen, gegen die ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder die insolvenzreif sind, sind ausgeschlossen.
Ein Förderantrag muss zwingend vor Projektbeginn eingebracht werden. Als Projektbeginn gilt bereits die erste rechtsverbindliche Bestellung oder Baumaßnahme.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
1. Stromspeicheranlagen
- Batteriespeicher zur Speicherung von selbst erzeugtem erneuerbarem Strom (nach dem Zähler)
- Nettospeicherkapazität zwischen 50 und 2.000 kWh
- Mindestens 75 % der jährlichen Energie des Speichers müssen aus der direkt angeschlossenen erneuerbaren Erzeugungsanlage stammen
- Nachweis dieser Quote über 3 Jahre (KMU) bzw. 5 Jahre (Großunternehmen)
Nicht förderfähig sind Speicher mit dem Ziel des Stromhandels oder der Einspeicherung für Dritte.
2. Photovoltaikanlagen in Kombination mit Speichern
- Erstmalige Errichtung oder Erweiterung eigenverbrauchsoptimierter PV-Anlagen
- Errichtung überwiegend auf bereits versiegelten, betrieblich genutzten Flächen
- Keine Förderung für reine PV-Anlagen ohne Speicher
- Keine Förderung für Anlagen mit dem Ziel der Stromproduktion zum Verkauf
Förderfähige Kosten
Förderbar sind neben Speicher- und PV-Komponenten auch:
- Wechselrichter
- Installations- und Inbetriebnahmekosten
- Baukosten mit unmittelbarem Anlagenbezug (z.B. Fundament, Elektroinstallation, Brandschutz)
- Energiemanagementsysteme (Software und Hardware)
- Planungskosten im Durchführungszeitraum
Nicht förderfähig sind u.a.:
- allgemeine bauliche Sanierungen
- interne Personalkosten
- E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur
- Genehmigungskosten
- Beratungsleistungen
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
Für größere Aufträge sind mindestens zwei schriftliche Preisermittlungen vorzulegen.
Förderhöhe und Mindestvolumen
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben und beträgt:
- 50 % der anrechenbaren Projektkosten für Kleinst- und Kleinunternehmen
- 40 % für mittlere Unternehmen
- 30 % für Großunternehmen
Die Mindestprojektgröße liegt bei:
- 50.000 Euro für KMU
- 100.000 Euro für Großunternehmen
Eine Kumulierung mit anderen Förderungen für dasselbe Projekt ist ausgeschlossen.
Ab einer Gesamtförderung von mehr als 100.000 Euro ist verpflichtend eine Bankgarantie in Höhe der ausbezahlten Förderung vorzulegen.
Definition KMU
Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
Kleine Unternehmen beschäftigen weniger als 50 Personen (max. 10 Mio. Euro Umsatz/Bilanzsumme).
Mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Personen (max. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme).
Laufzeit, Budget und Antragstellung
Die Förderaktion ist – vorbehaltlich Budgetverfügbarkeit – bis 30. Juni 2027 gültig.
Das Gesamtbudget beträgt 5,5 Millionen Euro.
Anträge sind vor Projektbeginn ausschließlich über das SFG-Portal einzureichen:
www.portal.sfg.at
Die Auszahlung erfolgt nach Projektabschluss und Vorlage eines Verwendungsnachweises. Rechnungen unter 200 Euro netto sind nicht förderfähig.
Einordnung
Mit „Energie!Gewinn“ setzt das Land Steiermark einen gezielten industrie- und mittelstandspolitischen Schwerpunkt. Das Programm verbindet Klimapolitik mit Standortpolitik: Es stärkt die Eigenversorgung, fördert integrierte Energiemanagementsysteme und erhöht die Resilienz gegenüber Strompreisschocks.
Für energieintensive KMU kann die Förderquote von bis zu 50 Prozent einen entscheidenden Investitionsimpuls darstellen – insbesondere angesichts steigender Netz- und Energiepreise. Gleichzeitig setzt das Programm klare Grenzen: Keine Spekulation mit Strom, keine Handelsmodelle, sondern Fokus auf betriebliche Eigenversorgung.
Damit wird die Energiewende konsequent als wirtschaftliche Modernisierungsstrategie verstanden – nicht als Belastung, sondern als Wettbewerbsfaktor.