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Budget 2024 entlastet Betriebe und setzt Leistungsanreize 

Das Staatsbudget 2024 wurde am 23.11.2023 beschlossen. Darin plant man ein Defizit von 20,9 Mrd. € bzw. 3 Prozent des BIP, berechnet nach Maastricht-Kriterien. Rechnet man Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen mit ein, ist es ein Minus von 2,7 Prozent. Voraussetzung dafür ist, dass die Wirtschaft, wie prognostiziert, um 1,2 Prozent wächst. Wichtige Punkte für die Wirtschaft hat man bereits im Budgetbegleitgesetz verabschiedet. Es bringt ein Maßnahmenbündel zur Stärkung der Unternehmen und Anreize für mehr Arbeit auf den Weg.  

  • Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag um 3.000 € erhöht 
  • Erhöhung der steuerfreien Überstundenzuschläge von 10 auf 18 Stunden pro Monat 
  • Verlängerung der Homeoffice-Lösung 
  • Zuschuss zur Kinderbetreuung erhöht 
  • Steuerfreiheit von Betriebskindergärten erweitert 
  • Der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent herabgesetzt – ein erstes Signal zur Senkung der Lohnnebenkosten und zur Entlastung des Faktors Arbeit.  

Zum Budget 2024: „Leistungsbereitschaft gestärkt“

„Dieses Budget sorgt dafür, dass die Leistungsbereitschaft gestärkt wird. Das sind erste Schritte, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzusteuern“, so Wirtschaftsbund-Direktor Jochen Pack.  

Im Beschluss sind zudem die Mittel für Investitionen in den Chip- und Halbleiterbereich bis 2031 in Höhe von bis zu 3 Milliarden Euro. Damit investieren wir in Zukunftstechnologien, die mittel und langfristig den Standort insgesamt attraktiver machen und gleichzeitig strategisch unsere Abhängigkeiten reduzieren.  

Quelle: APA / BMF

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