Mit der EU-Lohntransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) will die Europäische Union Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern transparenter machen und strukturelle Benachteiligungen abbauen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Der Wirtschaftsbund Steiermark unterstützt das Ziel fairer Bezahlung ausdrücklich. Gleichzeitig ist klar: Entscheidend für die Betriebe ist nicht die EU-Vorgabe an sich, sondern wie sie in Österreich umgesetzt wird.
Was die Richtlinie vorsieht
Die Richtlinie setzt entlang des gesamten Beschäftigungsverhältnisses an. Bereits im Bewerbungsprozess sollen Bewerber:innen Informationen über das Einstiegsentgelt oder über Entgeltbandbreiten erhalten. Gleichzeitig wird es unzulässig, nach dem bisherigen Gehalt zu fragen. Während des aufrechten Dienstverhältnisses erhalten Arbeitnehmer:innen ein individuelles Auskunftsrecht über durchschnittliche Entgelte vergleichbarer Tätigkeiten, getrennt nach Geschlecht. Ergänzend sieht die Richtlinie – abhängig von der Unternehmensgröße – Berichtspflichten und bei bestimmten Abweichungen vertiefende Entgeltanalysen vor.
Die EU gibt damit Mindeststandards vor. Eine darüberhinausgehende nationale Verschärfung ist nicht verpflichtend.
Auswirkungen auf steirische Betriebe
Für viele steirische Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, bedeutet die Umsetzung einen spürbaren Mehraufwand. Um Auskunftsrechte rechtssicher erfüllen zu können, müssen Entgeltstrukturen klar dokumentiert, Vergleichsgruppen definiert und Entgeltentscheidungen anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar begründet werden. Gerade KMU verfügen oft weder über eigene HR-Abteilungen noch über spezialisierte Rechtsressourcen. Zusätzliche Dokumentations- und Beratungspflichten verursachen daher Kosten und binden Zeit, die im betrieblichen Alltag fehlt.
Hinzu kommt eine erhöhte Rechtsunsicherheit. Begriffe wie „vergleichbare“ oder „gleichwertige“ Arbeit sind in der Praxis nicht immer eindeutig abgrenzbar. Damit steigt auch das Risiko innerbetrieblicher Konflikte und arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen – selbst dann, wenn Entgeltunterschiede sachlich gerechtfertigt sind.
Klare Warnung vor Golden Plating
Der Wirtschaftsbund Steiermark warnt ausdrücklich vor Golden Plating, also einer nationalen Umsetzung, die über die EU-Vorgaben hinausgeht. Zusätzliche Berichtspflichten, eine Ausdehnung auf kleinere Betriebe, verschärfte Sanktionen oder neue nationale Dokumentationsauflagen würden vor allem jene Unternehmen treffen, die regional verankert sind, ausbilden und Arbeitsplätze sichern. Eine Übererfüllung von EU-Recht wäre ein klarer Wettbewerbsnachteil für den Standort Steiermark.
Gemeinsame Linie von WKO und Wirtschaftsbund
Diese Einschätzung wird auch von der Wirtschaftskammer Österreich und dem Wirtschaftsbund Österreich geteilt. Beide bekennen sich klar zu fairer Bezahlung, fordern aber eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, praxistaugliche und rechtssichere Regelungen sowie den Schutz von KMU vor zusätzlicher Bürokratie.
Unsere Position als Wirtschaftsbund Steiermark
Für den Wirtschaftsbund Steiermark ist klar: Gleichstellungspolitik darf nicht zu einem neuen Bürokratieprogramm werden. Die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie muss schlank, verständlich und unternehmensfreundlich erfolgen. Transparenz soll Vertrauen schaffen – nicht Betriebe überfordern.
Jochen Pack, BA, Direktor Wirtschaftsbund Steiermark: „Faire Bezahlung ist ein zentrales Anliegen – daran besteht kein Zweifel. Entscheidend ist aber, dass die nationale Umsetzung praxistauglich bleibt. Wir brauchen eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben und keine zusätzlichen nationalen Verschärfungen. Golden Plating wäre ein klarer Standortnachteil für unsere steirischen Betriebe.“
Der Wirtschaftsbund Steiermark wird den Umsetzungsprozess daher weiterhin kritisch begleiten und sich konsequent für eine Lösung einsetzen, die Fairness stärkt, Rechtssicherheit schafft und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe erhält.