Der Wirtschaftsbund Steiermark unterstützt die Initiative von Wirtschaftsminister Mag. Wolfgang Hattmannsdorfer, der sich auf europäischer Ebene für ein Ende des sogenannten „Österreich-Aufschlags“ starkmacht. In Brüssel brachte der Minister beim EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam mit sieben weiteren Mitgliedstaaten ein Forderungspapier gegen territoriale Lieferbeschränkungen (TSCs) ein.
Was ist der „Österreich-Aufschlag“?
Unter dem Begriff versteht man Praktiken internationaler Hersteller und Konzerne, die den europäischen Binnenmarkt künstlich in nationale Märkte zerschneiden. Händler in Österreich können viele Konsum- und Lebensmittelprodukte nicht zu denselben Konditionen einkaufen wie Mitbewerber in Deutschland, Italien oder anderen großen EU-Staaten. Sie werden gezwungen, über nationale Vertriebsstrukturen zu beziehen – mit der Folge, dass Preise steigen, die Auswahl sinkt und der Standort Österreich Wettbewerbsnachteile erleidet.
Dabei wäre die Rechtslage eigentlich klar: Die Warenverkehrsfreiheit (Art. 34 ff. AEUV), die Geo-Blocking-Verordnung (EU 2018/302) und das europäische Wettbewerbsrecht verbieten jede Diskriminierung nach Herkunftsland. Doch in der Praxis werden diese Regeln oft umgangen – etwa durch exklusive Vertriebsvereinbarungen oder selektive Vertriebssysteme. Betroffene Händler, insbesondere KMU, verfügen meist nicht über die Mittel, um langwierige Verfahren auf EU-Ebene zu führen.
Für kleinere Länder wie Österreich bedeutet das eine klare Benachteiligung: weniger Marktmacht, höhere Einkaufspreise und geringere Margen – am Ende zahlen Unternehmen und Konsument:innen den sprichwörtlichen „Österreich-Aufschlag“.
Sechs zentrale Forderungen an die EU
Um diese Wettbewerbsverzerrung zu beenden, übergab Minister Hattmannsdorfer dem zuständigen EU-Kommissar Stéphane Séjourné ein gemeinsames Forderungspapier. Es sieht unter anderem vor:
- TSCs zur Top-Priorität machen und bis 2026 konkrete Reformvorschläge vorlegen.
- Wettbewerbsrecht konsequenter durchsetzen, Verfahren beschleunigen und neue Fälle eröffnen.
- Einheitliche Behandlung im European Competition Network, um europaweit gleiche Regeln zu sichern.
- Rechtslücken schließen und klarstellen, dass ungerechtfertigte TSCs unzulässig sind.
- Nationale Sonderregeln und Kennzeichnungspflichten abbauen, die Binnenhandel erschweren.
- Neue Rechtsinstrumente schaffen, etwa im Rahmen der Revision der UTP-Richtlinie.
- Wirtschaftsbund: Fairer Wettbewerb für österreichische Betriebe
Der Wirtschaftsbund begrüßt den Vorstoß ausdrücklich. Nur wenn territoriale Lieferbeschränkungen wirksam bekämpft werden, können österreichische Betriebe zu fairen Bedingungen im Binnenmarkt agieren. Für Unternehmen bedeutet das: gleiche Chancen, faire Preise und mehr Wettbewerbsfähigkeit.
WB-Direktor Jochen Pack betont die Bedeutung des Themas für die steirische Wirtschaft:
„Unsere Betriebe brauchen faire Rahmenbedingungen, um sich im europäischen Wettbewerb behaupten zu können. Der ‚Österreich-Aufschlag‘ ist kein Randphänomen, sondern betrifft tausende Unternehmen – vom Lebensmittelhandel bis zur Industrie. Wenn gleiche Leistung unterschiedlich bepreist wird, ist das kein Binnenmarkt, sondern eine Wettbewerbsverzerrung.
Deshalb ist der Vorstoß von Minister Hattmannsdorfer ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es geht um die Glaubwürdigkeit des europäischen Binnenmarkts – und darum, dass österreichische Betriebe endlich zu denselben Konditionen einkaufen können wie ihre Mitbewerber in anderen Mitgliedstaaten.“