Zunächst werden ab der Phase 2 alle Auszahlungsbeträge, die wegen der 2.000- Euro-Obergrenze unter 500 Euro lagen, auf 500 Euro
- Bisher kam es vor, dass bei Vorliegen von eigenen unternehmerischen Einkünften und/oder Nebeneinkünften und/oder Leistungen aus einem Versicherungsanspruch, die insgesamt zwischen 1.501 und 1.999 Euro lagen, durch die Gesamtdeckelung mit 2.000 Euro Förderbeträge von unter 500 Euro herauskamen. Diese Beträge werden auf 500 Euro
- Diese Aufrundung erfolgt bei allen 4.078 Fällen (Stand 26.5., 23:00 Uhr) Für alle bereits abgerechneten Förderfälle wird der Differenzbetrag in den nächsten Tagen nachbezahlt.
Alle Förderbeträge werden durch einen Comeback-Bonus monatlich um jeweils 500 Euro aufgestockt.
- Bisher lag der Mindestförderbetrag (mit Ausnahme der zuvor angeführten Fälle) bei 500 Euro pro Monat. Künftig wird bei grundsätzlich gegebenem Förderanspruch kein Förderbetrag mehr unter 1.000 Euro monatlich liegen können.
- Der Comeback-Bonus wird an jene 125.159 Förderwerber (Stand 26.5., 23:00 Uhr), deren Förderungen in der Phase 2 bereits abgerechnet wurden, nachgezahlt.
Die Anzahl der förderbaren Monate wird von drei auf sechs erhöht und der Betrachtungszeitraum auf neun Monate (16.3. – 15.12.) verlängert.
- Bisher konnten innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten (16.3. – 15.6.) jene drei Monate mit den höchsten Einnahmenausfällen ausgewählt und gefördert werden. Künftig werden innerhalb von neun Monaten sechs Monate gefördert.
Geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten künftig antragsberechtigt
- Bisher war nur förderbar, wer zum Antragszeitpunkt eine „Sozialversicherung aus eigener beruflicher Tätigkeit“ aufweisen konnte. Dadurch waren geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten nicht antragsberechtigt. Hier wird künftig nur noch generell auf das Vorhandensein einer Sozialversicherung (auch als Pensionist)