PFLEGEKRÄFTE IN PRIVATEN GESUNDHEITSBETRIEBEN FALLEN BEI DER PRÄMIE DURCH DEN ROST.

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PFLEGEKRÄFTE IN PRIVATEN GESUNDHEITSBETRIEBEN FALLEN BEI DER PRÄMIE DURCH DEN ROST.

16. Jun. 2021 | Allgemein, Medien und Presse

Die vom Bund ausgelobten Prämienzahlungen für Pflegekräfte berücksichtigen nicht die privatwirtschaftlichen Betriebe, was zu einer großen Aufregung führt. Diese Personen waren auch in Pandemiezeiten im Einsatz und konnten Vieles abfangen, was von der öffentlichen Hand nicht gestemmt wurde. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den privaten Gesundheitsbetriebe fallen bei der Prämie durch den Rost, wenn es nach der Bundesregierung geht. So sind für die Prämienzahlungen nur jene Personen vorgesehen, die in öffentlichen oder gemeinnützigen Institutionen beschäftigt sind. Betrachtet man Pflegeheime, mobile Dienste oder private Einrichtungen im Bereich von Physiotherapien, CT/MRT-Institute und vielen weiteren Ambulatorien. So sieht auch Vinzenz Harrer, Vorsitzender des Landesstellenausschusses der ÖGK, dieses Thema sehr kritisch: Wir diskriminieren hier die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den privaten Einrichtungen, die seit Jahren zuverlässige Partner in der Gesundheitsversorgung sind.. Aufgrund der Versorgungsrelevanz ist die Gesellschaft auf die privaten Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen und die große Zahl der Gesundheitsbetriebe angewiesen. Daher wünschen sich die Betreiber*innen und deren Mitarbeiter*innen die nötige und ausgeglichene Anerkennung für ihre Leistungen.

In Zeiten des Lockdowns, als Ambulanzen der öffentlichen Einrichtungen geschlossen waren, haben die Gesundheitsbetriebe die Versorgung rund um Diagnostik und Therapien sichergestellt. Gleichartiges gilt für Kurbetriebe und bettenführende Krankenanstalten mit Verträgen zur Sozialversicherung. „Gerade in der Pandemie haben die privaten Einrichtungen samt ihrer Belegschaft bewiesen, wie wichtig sie in der Gesundheitsversorgung für dieses Land sind und dafür müssen wir auch sie belohnen!, so Harrer abschließend.

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