1. Kurzarbeitsbonus für Unternehmen & Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mit einem Kurzarbeitsbonus in Gesamthöhe von 1.000 Euro für die Unternehmen sowie Mitarbeiter sollen die Einnahmeausfälle und Auslastungsprobleme abgemildert werden. 2. Die Kurzarbeit wird auch für Lehrlinge bis 30. Juni 2021 ermöglicht Um den Erhalt von Lehrstellen zu unterstützen, wird die Kurzarbeit auch für Lehrstellen ermöglicht. Die neuen Bestimmungen werden entsprechend dem Beginn der COVID-19- Kurzarbeitsphase 4 mit 1. April 2021 in Kraft treten. 3. Märzbonus: Verdoppelung des Ausfallbonus Jedes Unternehmen, das mindestens 40% Umsatzausfall in im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 erleidet, kann einen Ausfallsbonus beantragen. Zur Unterstützung der besonders betroffenen Branchen wird der Ausfallbonus für März erhöht. Damit steigt der Zuschuss von 15% auf 30% und der derzeitige Deckel des Zuschusses wird von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben. 4. Gastgärtenförderung Unterstützung für Investitionen in Gast- und Schanigärten werden mit 20 % der Investitionen (Kleinbetriebe) bzw. 10 % der Investitionen (Mittelbetriebe) gefördert, wenn ein Betrieb mindestens 5.000 Euro investiert. |
Die ungerechte Besteuerung von Arbeit und Arbeitsstunden: Ein dreifaches Dilemma
Es ist entmutigend, wie drastisch sich die steuerliche Belastung von Arbeit auf sämtliche Ebenen unseres Lebens auswirkt. Egal, ob man es aus der Sicht von Konsumenten, Arbeitnehmern oder Arbeitgebern betrachtet, es bleibt ungerecht. Fairness sieht nämlich anders aus.