Regierung präsentiert neues Paket für Tourismus und Gastronomie

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Regierung präsentiert neues Paket für Tourismus und Gastronomie

30. Mrz. 2021 | Allgemein

1. Kurzarbeitsbonus für Unternehmen & Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mit einem Kurzarbeitsbonus in Gesamthöhe von 1.000 Euro für die Unternehmen sowie
Mitarbeiter sollen die Einnahmeausfälle und Auslastungsprobleme abgemildert werden.

2. Die Kurzarbeit wird auch für Lehrlinge bis 30. Juni 2021 ermöglicht
Um den Erhalt von Lehrstellen zu unterstützen, wird die Kurzarbeit auch für Lehrstellen
ermöglicht. Die neuen Bestimmungen werden entsprechend dem Beginn der COVID-19-
Kurzarbeitsphase 4 mit 1. April 2021 in Kraft treten.

3. Märzbonus: Verdoppelung des Ausfallbonus
Jedes Unternehmen, das mindestens 40% Umsatzausfall in im Zeitraum von November 2020 bis
Juni 2021 erleidet, kann einen Ausfallsbonus beantragen. Zur Unterstützung der besonders
betroffenen Branchen wird der Ausfallbonus für März erhöht. Damit steigt der Zuschuss von 15%
auf 30% und der derzeitige Deckel des Zuschusses wird von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben.

4. Gastgärtenförderung
Unterstützung für Investitionen in Gast- und Schanigärten werden mit 20 % der Investitionen
(Kleinbetriebe) bzw. 10 % der Investitionen (Mittelbetriebe) gefördert, wenn ein Betrieb
mindestens 5.000 Euro investiert.

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