Mit 01.01.2021 hätte die Angleichung der Kündigungsfrist von ArbeiterInnen und Angestellten in Kraft treten sollen. Corona bedingt wurde diese auf den 01.07.2021 verschoben. Diese Angleichung entspricht einer reinen einseitigen Erhöhung der Kündigungsfristen zu Lasten der Wirtschaft und sorgt für weitere Unsicherheiten für die heimischen Betriebe.
Die gesetzliche Angleichung der Kündigungsfristen ist eine Mehrbelastung für die heimische Wirtschaft und widerspricht der erfolgreichen Praxis der sozialpartnerschaftlichen kollektivvertraglichen Regelungen. Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Auslaufen der Kurzarbeit ist das in Kraft treten zu diesem Zeitpunkt das falsche Signal. Daher fordert der Wirtschaftsbund einen sofortigen Aufschub der Regelungen, wie Direktor Jochen Pack auch mit Nachdruck betont: „In den Branchen mit Kollektivverträgen sollten die Sozialpartner eine Einigung treffen.“ Dabei spielt Pack auf die Partnerschaften und Markt- und Branchenüblichen Einigungen an, die das System seit Jahren auszeichnet und führt fort: „Eine weitere Belastung und noch mehr Unsicherheiten setzen die Unternehmerinnen und Unternehmer, in der größten Krise seit Jahrzehnten, noch mehr unter Druck!“
Besonders die Einseitigkeit des von SPÖ, FPÖ und Grünen im Jahr 2017 beschlossenen Gesetzes stößt sauer auf. Während ArbeiterInnen nur an eine Frist von einem Monat gebunden sind, sind es bei DienstgeberInnen bis zu 5 Monate. Sollte das Gesetz so in Kraft treten, wird es bei Arbeiterinnen und Arbeitern als auch Seiten der DienstgeberInnen zu großem Unmute führen. „Wir stehen für ein faires und gutes Miteinander. Bei einer Angleichung, die unter dem Titel Fairness steht, darf das aber nicht nur für eine Seite gelten! Wir brauchen hier eine vernünftige Lösung, die unsere Betriebe nicht weiter belasten, die Situationen der unterschiedlichen Branchen berücksichtigt und parternschafltich verhandelt wurde. Bis wir diese Lösung gefunden haben, müssen wir die Abgleichung aufschieben!“, so Pack abschließend.