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Lohnnebenkosten sinken ab 2028 

doch der neue E-Auto-Sachbezug schickt ein falsches Signal 

Mit dem Doppelbudget 2027/28 sinkt der FLAF-Dienstgeberbeitrag ab 2028 von 3,7 auf 2,7 Prozent – rund zwei Milliarden Euro Entlastung jährlich. Damit wird umgesetzt, was der Wirtschaftsbund seit Jahren fordert. Für die steirischen KMU ist das ein wichtiges Signal. Bedenklich ist allerdings ein zentraler Punkt der Gegenfinanzierung: die geplante Einführung eines Sachbezugs auf E-Dienstwagen. 

Ein längst fälliger Schritt – mit steirischer Dringlichkeit 

Österreich liegt mit rund 27 Prozent Lohnnebenkosten in der europäischen Spitzengruppe (Deutschland: 23 Prozent). Jeder Prozentpunkt Senkung schafft laut EcoAustria 10.000 bis 12.000 Arbeitsplätze. Bereits 2027 kommt zusätzlich ein Konjunkturbooster mit Investitionsanreizen im Volumen von 200 Mio. Euro. Das ist wichtig, denn die Firmeninsolvenzen in der Steiermark sind im ersten Quartal 2026 laut KSV1870 um knapp 14 Prozent auf 198 Verfahren gestiegen, im Bereich Herstellung von Waren sogar um 75 Prozent – gegen den Bundestrend. 

Direktor Jochen PackBA, Wirtschaftsbund Steiermark: „Jeder Euro, der nicht in Abgaben fließt, ist ein Euro für Investitionen, Lehrlinge und Arbeitsplätze. .“ 

Das falsche Signal: Sachbezug auf E-Dienstwagen 

Bisher waren E-Dienstwagen vom Sachbezug vollständig befreit. Ein wirksames Anreizinstrument für Unternehmen wie für Mitarbeitende zugleich. Künftig soll ein Sachbezug in Höhe von rund einem Drittel des Normalsachbezugs eingeführt werden. Bei Verbrennern gilt, dass Anschaffungskosten in Höhe von maximal 48.000 Euro für die Berechnung der Steuer angesetzt werden müssen. Legt man diesen Wert auf E-Autos um, sind ab dem Jahr 2028 maximal 360 Euro im Monat als Sachbezug bei Elektrofahrzeugen anzusetzen. Das schwächt ein klimapolitisch sinnvolles Instrument, das gerade erst Wirkung zeigt, und trifft jene Betriebe und ihre Mitarbeitenden rückwirkend, die im Vertrauen auf die geltende Rechtslage in E-Mobilität investiert haben. 

Dazu weiter Direktor Jochen Pack, BA: „Der Sachbezug auf E-Dienstwagen bedeutet eine Schlechterstellung für Beschäftigte, zusätzliche Kosten für Unternehmen und ist ökologisch kontraproduktiv!  Wir haben unsere Betriebe über Jahre dazu ermutigt, ihre Flotten umzustellen – jetzt werden genau jene bestraft, die mitgezogen haben.“ 

Weitere Schieflagen in der Gegenfinanzierung 

Hinzu kommen eine KöSt-Anhebung von 23 auf 24 Prozent für Gewinne über 1 Mio. Euro, die auch wachstumsstarke Mittelbetriebe trifft, der Wegfall der FLAF-Befreiung für Über-60-Jährige (rund 400 bis 500 Mio. Euro), der dem Ziel längerer Erwerbsteilnahme zuwiderläuft, sowie die Halbierung der Mitarbeiter:innenprämie von 1.000 auf 500 Euro. Positiv: Vermögens- und Erbschaftssteuern wurden ausgeschlossen. Insgesamt ist die Gegenfinanzierung der Lohnnebenkostensenkung aber nur zu rund zwei Dritteln gedeckt. 

Was es jetzt braucht 

Als Wirtschaftsbund Steiermark fordern wir für die Detailverhandlungen bis zur Budgetrede am 10. Juni und den Beschluss Anfang Juli:  

1-: Den Sachbezug auf E-Dienstwagen so nicht einzuführen.   

2.Eine Gegenfinanzierung der Lohnnebenkostensenkung ohne weitere Hintertür-Belastungen für den Mittelstand sicherzustellen.  

3. Enen verbindlichen Stufenplan für weitere Lohnnebenkostensenkungen, wie ein solcher bereits im Regierungsprogramm angelegt ist. Begleitet von strukturellen Reformen auf der Ausgabenseite und echtem Bürokratieabbau. 

Direktor Jochen Pack, BA dazu abschließend: „2028 ist ein Etappenziel, kein Endpunkt. Wir bleiben dran – für die steirischen unsere KMUs und Familienunternehmen.“ 

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