Aktivpension beschlossen: Weniger Steuern, mehr Freiheit für erfahrene Fachkräfte

Der Nationalrat hat die Einführung der Aktivpension beschlossen. Für den Wirtschaftsbund ist das ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Arbeitsmarktes und ein klares Signal an alle, die auch nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters weiterhin einen Beitrag leisten wollen.

Viele Unternehmer:innen suchen dringend qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Menschen, die auch im Pensionsalter gerne weiterarbeiten möchten. Die Aktivpension schafft dafür künftig deutlich attraktivere Rahmenbedingungen.

Leistung muss sich wieder lohnen

Wer nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters freiwillig weiterarbeitet, soll künftig von spürbaren steuerlichen Entlastungen profitieren. Damit wird Leistung belohnt und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels geleistet.

„Mit der Aktivpension setzen wir ein wichtiges Signal für Leistung, Eigenverantwortung und unternehmerische Vernunft. Viele Betriebe sind auf das Wissen und die Erfahrung ihrer langjährigen Fachkräfte angewiesen. Wer weiterarbeiten möchte, soll dafür nicht bestraft, sondern belohnt werden“, betont Direktor Jochen Pack.

Konkrete Entlastungen ab 2027

Die Aktivpension sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro pro Monat beziehungsweise 15.000 Euro pro Jahr für Erwerbstätige im Pensionsalter
  • Wegfall des Dienstnehmerbeitrags zur Pensionsversicherung
  • Sofortige finanzielle Entlastung durch den Entfall der Höherversicherung
  • Entlastungen gelten auch für Selbstständige
  • Voraussetzung sind grundsätzlich 40 Versicherungsjahre; für Frauen gilt eine Übergangsregelung bis 2033

Ein Gewinn für Betriebe und den Standort

Bereits heute arbeiten österreichweit rund 150.000 Menschen über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus. Ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Einsatzbereitschaft sind für viele Unternehmen unverzichtbar.

Die Aktivpension hilft dabei, dieses Potenzial besser zu nutzen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes zu stärken. Gerade in Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels braucht es Anreize, damit erfahrene Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben bleiben können.

Weniger Bürokratie, rasche Umsetzung

Die gesetzliche Umsetzung ist mit 1. Jänner 2027 vorgesehen. Entscheidend wird nun sein, dass die neuen Regelungen rasch, praxistauglich und ohne zusätzliche bürokratische Hürden umgesetzt werden.

Für den Wirtschaftsbund ist die Aktivpension ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig braucht es weiterhin Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsmarktes, zur Entlastung der Betriebe und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes.

Leitgedanke des Wirtschaftsbundes: Wer arbeiten möchte, soll arbeiten können. Und wer länger Leistung bringt, soll auch mehr von seinem Einkommen behalten dürfen.

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