Baugesetz-Reform: Weniger Bürokratie und schnellere Verfahren in der Steiermark

Einfacher bauen, schneller entscheiden und unnötige Behördenwege reduzieren

Mit der umfassenden Steiermärkischen Baugesetz Reform setzt die Landesregierung einen weiteren Schritt in Richtung Deregulierung, für weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Hausverstand. Als Wirtschaftsbund begrüßen wir besonders, dass unnötige Behördenwege reduziert, Verfahren beschleunigt und Hürden für Unternehmen aber auch Landwirtschaft, Gemeinden und private Bauwerber abgebaut werden.

Die Reform des Steiermärkischen Baugesetzes ist Teil des zweiten Deregulierungspakets der steirischen Landesregierung. Dabei geht es nicht nur um einzelne Anpassungen. Vielmehr sollen gewachsene Vorschriften und Verwaltungsabläufe grundlegend vereinfacht und praktische Hürden beseitigt werden.

Im Mittelpunkt stehen drei Grundsätze: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Eigenverantwortung.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist das besonders relevant. Denn lange Verfahren, unnötige Mehrfachprüfungen und unklare Vorgaben verursachen Aufwand und Kosten und verzögern Investitionen.

Spartenobmann Hans Reisenhofer: „Mit der Reform des Steiermärkischen Baugesetzes setzt die Landesregierung einen wichtigen Schritt in Richtung weniger Bürokratie: einfachere Verfahren, kürzere Entscheidungsfristen, weniger Doppelgleisigkeiten und mehr Eigenverantwortung. Für uns als Wirtschaftsbund ist klar: Das ist die richtige Richtung, und diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen.“

Weniger Behördenwege bei kleineren Bauvorhaben

Eine wesentliche Neuerung ist die klarere Unterscheidung zwischen freien, meldepflichtigen und bewilligungspflichtigen Bauvorhaben.

Mit den „freien Vorhaben“ wird eine neue Kategorie geschaffen. Für bestimmte kleinere und wenig eingriffsintensive Maßnahmen soll künftig weder eine Baubewilligung noch eine baurechtliche Meldung notwendig sein.

Dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Zisternen zur Gartenbewässerung oder Hagelschutznetze in der Landwirtschaft.

Auch bei Nutzungsänderungen bestehender Räume soll es Erleichterungen geben, solange keine maßgeblichen bautechnischen Schutzinteressen, Nachbarrechte oder Vorgaben der Raumordnung betroffen sind.

Für bestimmte kleinere Zubauten und bauliche Anlagen wird wiederum eine Meldung anstelle eines Bewilligungsverfahrens ausreichen. Auch bei Klimaanlagen soll künftig unter den vorgesehenen Voraussetzungen eine Meldung samt schalltechnischem Nachweis genügen.

Schnellere Bauverfahren mit klaren Fristen

Gerade für Unternehmen ist Planbarkeit entscheidend. Wer investieren, einen Standort erweitern oder einen betrieblichen Zubau realisieren möchte, braucht möglichst rasch Klarheit.

Genau hier setzt die Reform an.

Im ordentlichen Bauverfahren soll die Entscheidungsfrist unter bestimmten Voraussetzungen von bisher sechs auf vier Monate sinken. Voraussetzung sind vollständige Unterlagen und eine entsprechende Bestätigung durch einen vom Bauunternehmen unabhängigen Ziviltechniker.

Im vereinfachten Verfahren soll die Frist bei entsprechend qualitätsgesicherten Unterlagen von drei auf zwei Monate verkürzt werden.

Besonders wesentlich: Bleibt die Entscheidung im vereinfachten Verfahren aus, ist unter den gesetzlich definierten Voraussetzungen eine Bewilligungsfiktion vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass vollständige Bauvorhaben aufgrund ausbleibender Entscheidungen unnötig lange blockiert werden.

Weniger Formalitäten auf der Baustelle

Auch während des Bauens sollen bürokratische Schritte wegfallen. Die verpflichtende Rohbaufertigstellungsanzeige und Rohbaubeschau sowie die Ausstellung und Anbringung einer Bauplakette sollen entfallen. Die Kontrollmöglichkeiten der Behörden bleiben bestehen. Gleichzeitig wird stärker auf Eigenverantwortung gesetzt.

Für den Wirtschaftsbund ist dieser Ansatz zentral: Dort, wo Schutzstandards gewährleistet bleiben, sollen Unternehmen und Bauwerber nicht durch Formalitäten belastet werden, die keinen entsprechenden zusätzlichen Nutzen bringen.

Ältere Gebäude leichter sanieren und nutzen

Die Reform bringt auch Änderungen beim Bauen im Bestand. Besonders relevant ist die geplante Neuregelung für ältere Gebäude, bei denen ursprüngliche Bauunterlagen fehlen.

Besteht ein Gebäude seit mehr als 30 Jahren unbeanstandet, soll unter bestimmten Voraussetzungen der rechtmäßige Bestand bescheidmäßig festgestellt werden können.

Gleichzeitig sollen Erleichterungen für bestehende Gebäude künftig nicht mehr an das bisherige Baujahr 1969 geknüpft sein. Stattdessen sollen sie grundsätzlich für Gebäude gelten, die älter als 30 Jahre sind.

Das kann Sanierungen und die weitere Nutzung bestehender Bausubstanz erleichtern. So müssen bestehende Bauteile unter den vorgesehenen Voraussetzungen nicht automatisch in jedem Detail auf heutiges Neubau-Niveau gebracht werden, sofern insbesondere notwendige Schutzanforderungen eingehalten werden.

Auch für Unternehmen kann das relevant sein, etwa wenn ältere Gebäude saniert, adaptiert oder einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen.

Bebauungspläne: verbindliche Fristen statt jahrelanger Verzögerungen

Ein weiterer wichtiger Bereich betrifft die Bebauungspläne. Die Inhalte sollen künftig stärker auf das tatsächlich erforderliche Maß konzentriert werden. Zugleich ist eine feste Frist vorgesehen: Bebauungspläne sollen innerhalb von zwölf Monaten ab Rechtskraft des Flächenwidmungsplans erlassen werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, soll die Festlegung des Bebauungsplans nach dem vorliegenden Reformvorschlag entfallen, ohne dass ein zusätzlicher Rechtsakt notwendig ist. Das Bauverfahren kann dann direkt beginnen.

Damit soll verhindert werden, dass Bauwerber über Jahre auf die notwendigen planerischen Voraussetzungen warten müssen.

Entbürokratisierung muss bei den Betrieben ankommen

Aus Sicht des Wirtschaftsbundes Steiermark setzt die Reform an einem entscheidenden Punkt an: Bürokratieabbau ist kein Selbstzweck. Er muss dafür sorgen, dass Unternehmen schneller investieren, Projekte rascher umsetzen und sich stärker auf ihre eigentliche unternehmerische Tätigkeit konzentrieren können.

Verbindlichere Fristen, einfachere Verfahren und weniger Doppelgleisigkeiten sind deshalb wichtige Voraussetzungen für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort Steiermark.

Die Richtung stimmt: mehr Hausverstand und Eigenverantwortung, weniger unnötige Bürokratie und schnellere Entscheidungen. Entscheidend wird nun sein, dass diese Grundsätze auch in der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung und später in der Praxis konsequent umgesetzt werden.

Wie geht es mit der Reform des Steiermärkischen Baugesetzes weiter?

Der Entwurf geht ab 30. Oktober 2026 gemeinsam mit dem zweiten Deregulierungspaket in eine sechswöchige Begutachtungsfrist. Nach möglichen Ergänzungen ist der Beschluss in der Landesregierung für das erste Halbjahr 2027 vorgesehen. Anschließend soll der Entwurf dem Steiermärkischen Landtag zur weiteren Behandlung vorgelegt werden.

 

Weiterführend zum Nachlesen:
Land Steiermark: Steiermark entrümpelt Baugesetz: Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Rechtssicherheit – Kommunikation – Land Steiermark
Mein Bezirk: Weniger Auflagen, schnellere Verfahren: Steiermark plant große Reform des Baugesetzes – Steiermark

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