Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren: Das bringt die Gewerbeordnungsnovelle

Mit der Novelle der Gewerbeordnung setzt die Bundesregierung wichtige Schritte zur Entbürokratisierung in Österreich. Weniger bürokratische Hürden, schnellere Verfahren und einfachere Betriebsübernahmen sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten. Gleichzeitig werden Investitionen in nachhaltige Energieinfrastruktur erleichtert.

Damit setzt die Gewerbeordnungsnovelle wichtige Impulse für die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich. Doch was ändert sich konkret für Unternehmen?

1. Energieprojekte schneller umsetzen

Investitionen in die eigene Energieversorgung werden für Unternehmen einfacher: PV-Anlagen, E-Ladestationen und Batteriespeicher sind künftig gewerberechtlich genehmigungsfrei. Andere gesetzliche Vorgaben und Schutzinteressen bleiben davon unberührt.
Durch den Entfall gewerberechtlicher Genehmigungsverfahren können Unternehmen entsprechende Energieprojekte künftig rascher umsetzen. Das reduziert bürokratischen Aufwand und ermöglicht es Betrieben, früher Energiekosten zu senken und in eine nachhaltige Energieversorgung zu investieren.

2. Mehr Zeit bei Betriebsübernahmen: Grace-Periode wird verlängert

Eine Betriebsübernahme bringt für Unternehmerinnen und Unternehmer zahlreiche organisatorische und wirtschaftliche Herausforderungen mit sich. Um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, können bestimmte Auflagen bereits bisher für drei Jahre ausgesetzt werden.
Mit der Reform der Gewerbeordnung wird diese sogenannte Grace-Periode von drei auf fünf Jahre verlängert. Übernehmende erhalten dadurch mehr Zeit, bestimmte Auflagen umzusetzen und den Betrieb schrittweise zu modernisieren. Auch die Reaktivierung stillgelegter Betriebsstandorte wird erleichtert.

3. Verwaltungsverfahren digitaler und internationaler gestalten

Auch bei Dokumentationspflichten bringt die Gewerbeordnungsnovelle Erleichterungen. Jährlich werden etwa 5.000 Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt, bei denen lediglich überprüft wird, ob gesetzlich vorgeschriebene Dokumente verfügbar sind.
Künftig können Betriebe und Behörden eine schriftliche oder digitale Hinterlegung dieser Unterlagen vereinbaren. Die Dokumente müssen damit nicht mehr ständig direkt in der Betriebsanlage verfügbar sein. Das reduziert Verwaltungsaufwand und schafft mehr Ressourcen für die wesentlichen Aufgaben im Betrieb.
Gleichzeitig trägt die Novelle der zunehmenden Internationalisierung der Wirtschaft Rechnung: Englischsprachige Unterlagen können künftig in gewerberechtlichen Verfahren grundsätzlich ohne zusätzliche Übersetzung verwendet werden. Das spart Unternehmen Zeit und Kosten und erleichtert grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten.

Weniger Bürokratie stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich

Die Gewerbeordnungsnovelle setzt dort an, wo Unternehmen im Alltag mit bürokratischen Hürden konfrontiert sind: bei Investitionen, Betriebsübernahmen und Verwaltungsverfahren.
Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Flexibilität schaffen spürbare Entlastungen für Unternehmen. Damit leistet die Reform einen wichtigen Beitrag zu einem wettbewerbsfähigen und attraktiven Wirtschaftsstandort Österreich.

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