Startschuss für große Wohnraumoffensive in der Steiermark

Startschuss für große Wohnraumoffensive in der Steiermark

3. Mai. 2024 | Allgemein

Graz/Fürstenfeld, 3. Mai 2024 – Die steirische Landesregierung hat heute bei einer Klausur in Fürstenfeld eine große Wohnraumoffensive präsentiert, um auch in Zukunft leistbares, nachhaltiges und hochwertiges Wohnen für die Steirerinnen und Steirer zu ermöglichen. Insgesamt werden bis 2026 rund 300 Millionen Euro investiert. 

„Die steirische Wohnraumoffensive ist ein wichtiger Beitrag für modernes Wohnen und gleichzeitig ein starker Impuls für die heimische Wirtschaft. Wir sind davon überzeugt, dass nicht nur der Hochbau, sondern auch weitere Branchen wie das Gewerbe und Handwerk, die Parkettindustrie, Fensterproduzenten und deren Zulieferunternehmen profitieren werden“, so Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer und Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl. 

Leistbares, nachhaltiges und hochwertiges Wohnen ist eine Priorität für die Steiermärkische Landesregierung. Daher wurden in dieser Legislaturperiode mit der „Sanierungsförderung NEU“ und der großen Reform der Geschoßbauförderung neben zahlreichen weiteren Maßnahmen in der Wohnbauförderung bereits große Pakete umgesetzt, die österreichweit beispielhaft sind. Die Zahlen zeigen: Wohnen ist in der Steiermark im Vergleich zum europäischen Durchschnitt nach wie vor günstig und die Wohnkosten in der Steiermark sind immer noch unter dem österreichweiten Schnitt. 

Gerade in den letzten Jahren sehen wir uns in Europa und Österreich mit einem deutlichen Anstieg der Finanzierungs- und Baukosten konfrontiert. Die geänderten Rahmenbedingungen haben nicht nur akute Auswirkungen auf den Immobilienmarkt und einem damit verbundenen baukonjunkturellen Abschwung, sondern können mittel- und langfristig auch zu einer Verknappung des Angebots an leistbaren Wohnimmobilien führen. 

Während in den Jahren von 2018 bis 2022 im Durchschnitt noch rund 2.650 Ein- und Zweifamilienwohnhäuser pro Jahr in der Steiermark baubewilligt wurden, waren es im letzten Jahr nur noch rund 1.450. Generell war die Zahl der Käufe von Wohnimmobilien in der Steiermark im 1. Quartal 2024 verglichen mit den letzten Jahren auf einem Tiefstand. 

Wir wollen auch in Zukunft leistbares, nachhaltiges und hochwertiges Wohnen für die Steirerinnen und Steirer ermöglichen. Dafür braucht es jetzt eine weitere gezielte Unterstützung. Mit der großen steirischen Wohnraumoffensive im Ausmaß von knapp 300 Millionen Euro haben wir, aufbauend auf dem Wohnpaket des Bundes, in einem Fünf-Punkte-Plan als erstes Bundesland Österreichs, eine kraftvolle Antwort auf diese Herausforderungen gefunden. Von der Förderung junger Familien über die Unterstützung zur Errichtung und Sanierung eines Eigenheimes mithilfe günstiger Landesdarlehen bis hin zu attraktiven Förderungen für thermische Sanierungen und günstige Mietwohnungen können alle Steirerinnen und Steirer profitieren – egal wie sie wohnen.  

Mit der Wohnraumoffensive unterstützen wir auf dem Weg zu einem leistbaren, nachhaltigen und hochwertigen Zuhause in der Steiermark! 

Mit einem ambitionierten Umsetzungsplan sollen in den nächsten Wochen und Monaten die rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für die große steirische Wohnraumoffensive geschaffen werden, sodass die Förderungen ab 1. September 2024 beantragt werden können. 

Die 5 Maßnahmen der Wohnraumoffensive. 

Maßnahme 1: Jungfamilien-Bonus 

Wir möchten junge Familien dabei unterstützen, sich etwas aufzubauen. Die bestehende Förderung „Hausstandsgründung von Jungfamilien“ wird daher im Sinne einer Attraktivierung und Vereinfachung umfassend reformiert. Bisher besteht diese Förderung in Form von mehrjährigen Zinsenzuschüssen für ein Darlehen oder einen Abstattungskredit in der Gesamthöhe von 1.069 Euro bis maximal 6.366 Euro. 

Künftig wird es vom Land Steiermark einen Jungfamilien-Bonus von bis zu 10.000 Euro in Form einer Einmalzahlung geben. Wer als Jungfamilie (mindestens ein/e Ehepartner/in unter 35 Jahre und beide unter 40 Jahre) bzw. deren gleichgestellter Familienformen erstmals die für die Familie erforderlichen Wohnräume und für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände erwirbt, kann den Jungfamilien-Bonus beanspruchen. Die Hausstandsgründung darf grundsätzlich nicht länger als ein Jahr zurückliegen und kann für Miet- und Eigentumsobjekte gleichermaßen in Anspruch genommen werden. 

Die derzeit durchaus komplexe Förderausgestaltung wird auf zwei Förderkategorien je nach finanziellem Aufwand vereinfacht: 

  • Bei einem Aufwand bis 100.000 Euro (zum Beispiel Bodenverlegung, Küche, Einrichtungsgegenstände) erhält man einen einmaligen Förderungsbeitrag in der Höhe von 4.000 €. 
  • Bei einem Aufwand über 100.000 Euro (zum Beispiel für den Kauf einer Eigentumswohnung) erhält man einen einmaligen Förderungsbeitrag in der Höhe von 10.000 €. 

Bei einem Aufwand bis 100.000 Euro entfällt künftig das Erfordernis eines Bankdarlehens. Diese Förderung als Einmalzahlung bietet nicht nur eine unmittelbare finanzielle Unterstützung beim im Leben junger Menschen großen Projekt der erstmaligen Hausstandsgründung, sondern unterstützt auch im Hinblick auf die strengen Anforderungen der KIM-VO. 

Maßnahme 2: Eigenheimförderung 

Die Eigenheimförderung wird deutlich attraktiviert und im Sinne eines boden- und ressourcenschonenden Bauens erweitert. Künftig stellt das Land Steiermark nicht mehr nur für die Neuerrichtung eines Eigenheimes, sondern auch für den erstmaligen Kauf und die Sanierung eines bestehenden Eigenheimes deutlich höhere Landesdarlehen, nämlich bis zu 200.000 Euro, zur Verfügung. 

Im Vergleich zum bestehenden Modell der Eigenheimförderung werden somit die möglichen Darlehensbeträge massiv erhöht, wobei bodenschonende und ökologische Maßnahmen besonders begünstigt werden. Bei Neuerrichtungen muss mindestens eine Maßnahme aus dem neuen Anreizsystem erfüllt werden, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Für den Kauf und die Sanierung eines bestehenden Eigenheimes können sowohl das Landesdarlehen als auch die attraktiven Sanierungsförderungen in Anspruch genommen werden. 

Das Landesdarlehen wird zudem auf ein gestaffeltes Darlehen mit 30-jähriger Laufzeit und damit niedrigeren Annuitäten umgestellt. Die Verzinsung beträgt zu Beginn nur 0,25 Prozent und steigt auf maximal 1,5 % in den letzten fünf Jahren der Laufzeit. 

Maßnahme 3: Geschoßbauturbo 

Um das Angebot an leistbaren Wohnungen in der Steiermark weiter zu erhöhen und damit auch Mieten günstiger zu machen, werden mit dem Geschoßbauturbo – neben und mit den gleichen Förderkonditionen der erst unlängst zukunftsfit reformierten Geschoßbauförderung – zusätzlich rund 1.100 geförderte Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau errichtet. Damit werden in den nächsten zweieinhalb Jahren insgesamt mehr als 5.500 neue geförderte Miet-, Eigentums- und Mietwohnungen mit Kaufoption in der Steiermark auf den Weg gebracht, welche nicht nur leistbar, sondern auch ökologisch und hochwertig sind. 

Maßnahme 4: Sanieren für Alle 

Steirerinnen und Steirer mit niedrigen Haushaltseinkommen (unterstes Einkommensdrittel) werden für die thermische Sanierung ihres Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhauses über die neue Sonderförderung „Sanieren für Alle“ mit einer Sanierungsförderung von 75 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Damit wollen wir allen Steirerinnen und Steirern die Möglichkeit geben, einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten und Monat für Monat Energiekosten einzusparen. Mit dieser vorerst bis Ende 2025 befristeten Sonderförderung sollen neben den bestehenden Sanierungsförderungen rund 750 Eigenheime zusätzlich klimafit saniert werden. 

Maßnahme 5: Sonderförderung für thermische Sanierung im gemeinnützigen Wohnbau 

Mit dieser Sonderförderung sollen zusätzlich 1.400 Mietwohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauvereinigungen thermisch saniert werden. Wie Erfahrungswerte aus ähnlichen Sonderförderprogrammen der Vergangenheit zeigen, reduziert sich dadurch der Energiebedarf einer Wohnung massiv und spart den Mieterinnen und Mietern bares Geld bei der Betriebskostenabrechnung. 

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