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Bauoffensive ist komplett. Hilfe ist unterwegs.

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Bauoffensive ist komplett. Hilfe ist unterwegs.

28. Feb. 2024 | Allgemein

Die österreichische Bundesregierung hatte eine Reihe von Maßnahmen im Rahmen der “Bauoffensive” angekündigt. Diese Initiative soll den Wohnbau fördern, die Kosten für Eigenheimbesitzer senken und die Energieeffizienz verbessern. Die Maßnahmen umfassen eine Vielzahl von Bereichen, von der Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus über die Senkung der Nebenkosten bis hin zur Unterstützung von Handwerksbetrieben.

Hier sind die wichtigsten Punkte dieser umfassenden Initiative, die zeitversetzt in zwei Teilen präsentiert wurden. Nachdem am 27. Februar 2024 im ersten Teil nur drei Maßnahmen präsentiert wurden, folgte einen Tag später der zweite Teil, der mit „Handwerkerbonus Plus“ ein sehr wichtiges Instrument für die betroffenen Betriebe enthielt. Hier sind die wichtigsten Punkte des neuen Baupakets im Überblick.

👉 Wohnbauoffensive
Die Regierung investiert bis 2026 eine Milliarde Euro in den gemeinnützigen Wohnbau, um 25.000 neue oder sanierte Wohneinheiten zu schaffen. Nehammer spricht von einer „salomonischen Lösung“: 10.000 Einheiten sollen als Mietwohnungen zur Verfügung stehen, weitere 10.000 sind für Eigentümer vorgesehen.

👉 Nebengebühren
Die ersten 500.000 Euro beim Eigenheim sind befreit von Grundbuch (1,1 %) und Pfandrechtsgebühr (1,2 %). Es gibt eine Obergrenze bei Immobilien im Wert von 2 Mio. Euro.

👉Wohnbaudarlehen
Bund ermöglicht Finanzierungszugang für Bundesländer für zusätzliche Wohnbaudarlehen mit einem Zinssatz von max. 1,5 % und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme 2024 und 2025.

👉 „Handwerkerbonus Plus“: Zur Unterstützung von Handwerksbetrieben bei der Erbringung von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wohnraumschaffung durch Zu- und Neubauten wird ein neuer Handwerkerbonus aufgelegt. Konkret werden dabei erbrachte Handwerksarbeiten von bis zu 10.000 Euro mit einem Fördersatz von 20 Prozent gefördert.

👉Befristete erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA): Durch höhere Abschreibungsmöglichkeiten (gilt zwischen 2024 und 2026) für Wohngebäude sollen Bauvorhaben vorgezogen bzw. rasch fertiggestellt werden. Künftig kann der 3-fache Satz des gesetzlich vorgesehenen Abschreibungssatzes zur Anwendung kommen. Diese Maßnahme ist an das Erreichen ökologischer Standards gekoppelt. Gleichzeitig sollen Regeln der beschleunigten Abschreibung bei gewissen Sanierungsmaßnahmen ausgeweitet werden.

👉 Aufstockung Wohnschirm: Die Mittel werden um weitere 60 Millionen Euro aufgestockt. 2024 sollen damit 125 Millionen Euro für Leistungen im Bereich Wohnen (Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung) zur Verfügung stehen.

👉 Energieeffizienztopf: Aus Mitteln für Energieeffizienz des Umweltförderungsgesetzes werden für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 120 Millionen Euro für die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden für Vermieter:innen mit Miete nach dem Kostendeckungsprinzip zur Verfügung gestellt.

👉 Ökozuschlag für Wohngebäude/Sanierungsbonus: Durch die Einführung eines sogenannten „Ökozuschlags“ sollen klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen im Bereich der thermisch-energetischen Sanierung und Heizungstausch bei vermieteten Wohnobjekten mit einem Zuschlag für die steuerliche Absetzbarkeit in Höhe von 15 Prozent für die Jahre 2024 und 2025 gefördert werden.

👉 Steuerliche Anerkennung von Vermietungen: Verlängerung der Zeiträume in der Liebhaberei-Verordnung um fünf Jahre.

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